AfD als rechtsextrem eingestuft – doch Gericht stoppt Entscheidung im Mai 2025
AfD als rechtsextrem eingestuft – doch Gericht stoppt Entscheidung im Mai 2025
Bundesamt für Verfassungsschutz stufte AfD im Mai 2025 als "gesicherte rechtsextreme Bestrebung" ein
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) klassifizierte die AfD Anfang Mai 2025 als "gesicherte rechtsextreme Bestrebung". Die Entscheidung wurde an demselben Tag bekannt gegeben, an dem eine interne E-Mail öffentlich wurde, die auf Druck hinwies, das Gutachten noch vor einem Führungswechsel abzuschließen. Nur Stunden später setzte ein Gericht die Einstufung vorläufig aus – die Partei bleibt zwar unter Beobachtung, verliert jedoch das strengere Prädikat.
Am 2. Mai 2025 hatte Staatssekretär Hans-Georg Engelke eine E-Mail verschickt, in der er das BfV anwies, die AfD-Bewertung noch am selben Morgen bis 10:00 Uhr zu veröffentlichen. Die Nachricht ließ erkennen, dass die Entscheidung in den letzten Tagen von Nancy Faesers Amtszeit als Innenministerin beschleunigt worden war. Vier Tage später übergab sie das Ressort an ihren Nachfolger, Alexander Dobrindt.
Die Einstufung des BfV basierte auf einem 1.000-seitigen Bericht über die AfD, gestützt durch mehr als 7.000 Seiten juristischer Unterlagen und 1,5 Terabyte digitaler Beweismittel. Als die AfD jedoch gegen den Beschluss klagte, verfügte das Verwaltungsgericht Köln eine einstweilige Aussetzung. Die Richter begründeten dies damit, dass im Verfahren keine neuen Erkenntnisse vorgelegt worden seien, was die Begründung für die verschärfte Einordnung schwäche.
Nach dem Urteil kündigte Dobrindt an, keine weiteren Schritte einzuleiten. Er betonte, ein vollständiges Parteiverbot erfordere weitaus belastbarere Beweise als das aktuelle Einstufungsverfahren. Die AfD bleibt vorerst als "Prüffall" geführt, ohne dass sich unmittelbar etwas an der Überwachung durch die Behörden ändert.
Die gerichtliche Aussetzung bedeutet, dass die AfD zwar weiterhin beobachtet wird, jedoch ohne das strengere Etikett einer "gesicherten extremistischen Bestrebung". Trotz der umfangreichen Dokumentation spielte die fehlende Aktualität der Erkenntnisse eine entscheidende Rolle für die Entscheidung. Rechtlich ändert sich für die Partei vorerst nichts – auch die laufenden Überwachungsmaßnahmen bleiben unverändert.
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