Öffnungszeiten Kreis Viersen macht Winterpause

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Eine Kerzenflamme ist mit Schnee im Hintergrund und möglicherweise eine Pfeife in der oberen linken Ecke sichtbar.

Öffnungszeiten Kreis Viersen macht Winterpause

Öffnungszeiten: Kreis Viersen macht Winterpause

Teaser: Die Kreisverwaltung Viersen bleibt vom 24. Dezember bis zum 2. Januar geschlossen. Am Dienstag, dem 23. Dezember, endet der Publikumsverkehr bereits um 14 Uhr. Die Mitarbeiter in den Einrichtungen und Ämtern sind ab dem 5. Januar wieder erreichbar.

19. Dezember 2025, 07:53 Uhr

Die Kreisverwaltung Viersen stellt ihren Betrieb über die Weihnachtsfeiertage ein – vom 24. Dezember bis zum 2. Januar. Landrat Dr. Kai Hennig gab die Schließung bekannt, die sich auf die meisten öffentlichen Dienstleistungen im Kreisgebiet auswirkt. Bürger sollten die angepassten Öffnungszeiten und Notfallkontakte während dieser Zeit beachten.

Am Dienstag, dem 23. Dezember, schließen alle Dienststellen des Kreises bereits um 14 Uhr. Ab dem folgenden Tag beginnt die vollständige Schließung, die bis zum 2. Januar andauert. Betroffen ist auch das Niederrheinische Freilichtmuseum, das an Heiligabend und am ersten Weihnachtsfeiertag geschlossen bleibt.

Auch das Kreisarchiv, die Volkshochschule sowie die Kempen-Niederlassung der Zulassungsstelle bleiben geschlossen, wobei es hier vereinzelt Ausnahmen geben kann. Die Verwaltung der Musikschule ist vom 22. Dezember bis zum 2. Januar nicht besetzt; der Unterricht beginnt wieder am 7. Januar. Für dringende Angelegenheiten steht eine eingeschränkte Betreuung zur Verfügung. Bei tierärztlichen Fragen oder Lebensmittelsicherheitsbedenken kann man sich zwischen 10 und 14 Uhr unter der Nummer +49 2162 391309 melden. Umweltnotfälle sind an die Kreisleitstelle unter +49 2162 8195 100 zu richten. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung müssen sich Bürger an die Polizei wenden, die dann das Bereitschaftsteam des Jugendamts informiert.

Der Regelbetrieb wird im Januar schrittweise wiederaufgenommen. Die Volkshochschule startet ihren Kursbetrieb am 5. Januar; Anmeldungen sind per E-Mail an [email protected] oder online unter www.kreis-viersen-vhs.de möglich. Die meisten Kreisbediensteten kehren ab dem 5. Januar an ihre Arbeitsplätze zurück.

Die Feiertagsschließung betrifft ein breites Spektrum an Dienstleistungen – von kulturellen Einrichtungen bis hin zu Verwaltungsstellen. Notfallkontakte bleiben für dringende Fälle erreichbar, während der Routinebetrieb in der ersten Januarwoche vollständig wieder aufgenommen wird. Die Bürger werden gebeten, sich auf die Schließzeit einzustellen und bei akutem Bedarf die angegebenen Kanäle zu nutzen.