Zoll stoppt unsicheren Mini-Bagger aus China – und lässt ihn zerstören
Moritz WernerZoll stoppt unsicheren Mini-Bagger aus China – und lässt ihn zerstören
Im Juni 2023 beschlagnahmte der Zoll in Düren einen Mini-Bagger, nachdem dieser die EU-Sicherheitsstandards nicht erfüllte. Die aus China von einem Händler importierte Maschine verfügte weder über die erforderlichen Unterlagen noch über eine ordnungsgemäße Kennzeichnung. Später bestätigten die Behörden, dass von dem Gerät Gefahren für Nutzer ausgingen.
Der Bagger wurde bei einer Routinekontrolle im Zollamt Düren gestoppt. Die Beamten stellten fest, dass die Maschine über keine Konformitätserklärung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verfügte. Zudem fehlten deutsche Betriebsanleitungen, und die Maschinennummer war unvollständig.
Die Bezirksregierung Köln prüfte den Fall und bestätigte die Bedenken der Zollbeamten. Der Bagger trug weder das vorgeschriebene CE-Kennzeichen, das die Einhaltung der EU-Vorschriften zu Sicherheit, Kennzeichnung und Konformität bescheinigt. Der Zoll arbeitet eng mit Marktüberwachungsbehörden zusammen, um unsichere Produkte am Eintritt in den EU-Binnenmarkt zu hindern.
Nach Abschluss der Ermittlungen entschied sich der Eigentümer gegen eine Rückausfuhr der Maschine. Unter Aufsicht des Zolls wurde der Bagger schließlich vernichtet. Der Besitzer musste einen finanziellen Verlust im vierstelligen Bereich hinnehmen, der sowohl die Anschaffungskosten als auch zusätzliche Ausgaben umfasste.
Der Vorfall unterstreicht, wie Zollkontrollen verhindern, dass unsichere Maschinen zu Verbrauchern gelangen. EU-Richtlinien verlangen die strikte Einhaltung von Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften. Ohne die richtige Zertifizierung riskieren importierte Waren die Beschlagnahmung und Vernichtung.






