Sieben Bundesländer fordern Rückkehr zur dauerhaften Integrationspauschale für Geflüchtete
Moritz WernerSieben Bundesländer fordern Rückkehr zur dauerhaften Integrationspauschale für Geflüchtete
Sieben deutsche Bundesländer unterstützen nun Nordrhein-Westfalen in der Forderung nach der Wiedereinführung einer dauerhaften Integrationspauschale. Sie argumentieren, dass die aktuelle Pauschale von 7.500 Euro pro neuem Asylbewerber die steigenden Kosten nicht mehr deckt. Integrationsministerin Verena Schäffer betont, dass die Kommunen ohne stärkere Unterstützung des Bundes nicht auskommen.
Von 2016 bis 2023 stellte die Bundesregierung den Ländern jährlich eine pauschale Summe für flüchtlingsbezogene Ausgaben zur Verfügung. Diese Mittel erreichten 2019 mit 2,44 Milliarden Euro ihren Höchststand. Doch 2024 wurde das System umgestellt: Statt der Pauschale gibt es nun eine feste Pro-Kopf-Zahlung.
Die Länder kritisieren, dass dieser neue Ansatz nicht ausreicht. Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen schließen sich Nordrhein-Westfalens Initiative an und fordern die Rückkehr zum alten Modell. Schäffer weist wiederholt darauf hin, dass die aktuellen Bundeszuschüsse für eine nachhaltige Integration nicht ausreichen.
Lokale Behörden sind stark auf Bundesmittel angewiesen, um Unterkünfte, Sprachkurse und soziale Unterstützung für Geflüchtete zu finanzieren. Ohne eine stabile Finanzierungsstruktur warnt Schäffer vor erheblichen Rückschlägen bei der Integration.
Die Länder verlangen eine verbindliche Zusage des Bundes, sich an den laufenden Integrationskosten zu beteiligen. Gefordert wird eine dauerhafte Lösung statt kurzfristiger Notmaßnahmen. Das Ergebnis wird entscheiden, wie gut die Kommunen Geflüchtete in den kommenden Jahren unterstützen können.






