26 March 2026, 08:01

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und bleibt vorerst ungestraft

Ein Straßenschild mit der Aufschrift 'Geschwindigkeit reduzieren Gefahrenzone Schule vor' neben einer Person, mit Bäumen, Strommasten, Drähten, einem Haus und Himmel im Hintergrund.

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und bleibt vorerst ungestraft

Radschnellfahrer mit 59 km/h in einer 30er-Zone in Nachrodt-Wiblingwerde geblitzt

Ein Radfahrer wurde bei einer Geschwindigkeitskontrolle in Nachrodt-Wiblingwerde mit 59 km/h in einer Zone mit Tempo-30-Limit erwischt. Der Vorfall ereignete sich am 18. März 2026 in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads. Obwohl der Fahrer nicht sofort angehalten wurde, wirft der Fall Fragen auf, wie Tempolimits für Fahrräder durchgesetzt werden.

Die Messung fand in einem Bereich mit strengen Geschwindigkeitsbegrenzungen statt, da sich dort Schulen und Freizeiteinrichtungen befinden. Die Behörden registrierten den Radfahrer als einen der schnellsten Verkehrsteilnehmer während der Kontrolle. Ob es weitere Beteiligte oder gar einen "Zweitplatzierten" gab, wurde nicht bekannt gegeben.

Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten für alle Verkehrsteilnehmer – auch für Fahrradfahrer. Bei Verstößen drohen Verwarnungen oder Bußgelder zwischen 15 und 35 Euro, abhängig von den Umständen. Anders als Autofahrer müssen Radfahrer jedoch nicht mit Eintragungen aus dem klassischen Bußgeldkatalog für Kfz rechnen. In diesem Fall wurde der Fahrer nicht gestoppt, daher blieb es vorerst ohne Konsequenzen.

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Dennoch könnte ein Punkt in Flensburg fällig werden, falls die Behörden später eine konkrete Gefährdung feststellen. Besonders in Schulnähe werden Tempoverschreitungen meist strenger geahndet. Ohne weitere Angaben zu den Verkehrsverhältnissen zum Zeitpunkt der Messung bleibt jedoch unklar, welche genauen Folgen der Vorfall haben wird.

Die gemessene Geschwindigkeit lag fast doppelt so hoch wie erlaubt. Zwar wurde kein Sofortbußgeld verhängt, doch der Fall zeigt, dass Tempolimits für alle Verkehrsteilnehmer gelten. Ob es später noch zu Sanktionen kommt, hängt davon ab, ob die Behörden die Situation als gefährdend einstuft.

Quelle