NRW will Bundeswasserrecht für schwimmende Solaranlagen lockern
Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen im Bundeswasserrecht, um schwimmende Solarprojekte voranzutreiben
Die Landesregierung argumentiert, dass die aktuellen Vorschriften zu restriktiv seien und die Entwicklung in Schlüsselregionen wie dem Niederrhein behinderten. Nun hat sie offizielle Vorschläge zur Lockerung dieser Beschränkungen eingereicht.
Bereits im Januar hatte der Erneuerbare-Energien-Landesverband Nordrhein-Westfalen seine Position dem Landesumweltminister Oliver Krischer vorgetragen. Der Verband wies darauf hin, dass bestehende Regelungen – etwa eine Obergrenze von 15 Prozent der Wasseroberflächen-Nutzung und ein verpflichtender 40-Meter-Pufferstreifen zum Ufer – unnötige Hürden schaffen. Diese "pauschalen Beschränkungen" seien zu starr und nicht immer ökologisch sinnvoll.
Aktuell gibt es im Land sechs schwimmende Solaranlagen, darunter das größte Projekt mit 5,6 Megawatt Leistung in Bislich. Krischer sieht besonders im Niederrhein-Gebiet großes Potenzial für großflächige Vorhaben. Die neuen Vorschläge sehen vor, die Nutzungsgrenzen zu erweitern und in Einzelfällen Ausnahmen zuzulassen, um das Wachstum zu fördern.
Gleichzeitig hat sich die wirtschaftliche Attraktivität von Solarstrom erhöht: Bis Oktober 2025 stieg der Marktpreis für Solarenergie auf fast sieben Cent pro Kilowattstunde (6,980 Cent). Dies unterstreicht die Forderung nach flexibleren Regelungen.
Sollten die Änderungen umgesetzt werden, würde Paragraf 36 des Bundeswasserhaushaltsgesetzes angepasst. Ziel ist es, Hindernisse für Projektentwickler abzubauen, ohne den Schutz der Gewässer zu vernachlässigen. Der Vorstoß Nordrhein-Westfalens ist Teil einer breiteren Initiative, den Ausbau erneuerbarer Energien durch anpassungsfähige Politiken zu beschleunigen.






