70.000 Euro im Gepäck: Zwei Niederländer beim Bargeld-Schmuggel nach Irak erwischt
Charlotte Wagner70.000 Euro im Gepäck: Zwei Niederländer beim Bargeld-Schmuggel nach Irak erwischt
Zwei arbeitslose Niederländer sind aufgeflogen, als sie versuchten, 70.000 Euro in bar von Deutschland in den Irak zu schmuggeln. Der Vorfall ereignete sich am 21. April 2025, als die Bundespolizei die Männer bei einer routinemäßigen Sicherheitskontrolle stoppte.
Die 35- und 36-jährigen Männer reisten mit drei weiteren Erwachsenen und einem Kind, als die Behörden eingriffen. Einer trug 50.000 Euro in einer Umhängetasche bei sich, der andere 20.000 Euro in einer ähnlichen Tasche. Der gesamte Betrag wurde von Zollbeamten beschlagnahmt.
Die Zollbehörden leiteten gegen die beiden Männer ein Verwaltungsverfahren ein – wegen unterlassener Deklaration des Bargelds und wegen des Verdachts der Geldwäsche. Nach deutschem Recht müssen Reisende, die mit 10.000 Euro oder mehr ein- oder ausreisen, dies dem Zoll melden. Diese Regelung dient der Umsetzung von EU-Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Geldbewegungen, insbesondere von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen Straftaten.
Die Meldepflicht gilt im Einklang mit weiteren EU-Vorschriften, die bei der Einreise aus oder Ausreise in Drittstaaten greifen. Trotz dieser Kontrollen bleibt es Reisenden jedoch gestattet, beliebig hohe Bargeldbeträge mitzuführen – ohne vorherige Genehmigung. Die beiden Männer wurden zur weiteren Untersuchung an den Zoll übergeben.
Die beschlagnahmten Gelder verbleiben vorerst in behördlicher Verwahrung, während das Verfahren läuft. Die deutschen Behörden betonten erneut, dass die Bargeldkontrollen der Bekämpfung krimineller Machenschaften dienen und nicht den legalen Zahlungsverkehr einschränken sollen. Die weitere Aufklärung des Falls obliegt nun den Zollbehörden.






