Psychogene Blindheit: Oberverwaltungsgericht prüft Anspruch - Jahrelanger Kampf um Anerkennung: Psychogene Erblindung vor Gericht
Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt kämpft seit Jahren um Behindertenleistungen, nachdem sie angibt, unter psychogener Erblindung zu leiden – einem Zustand, bei dem der Sehverlust ohne physische Schäden an den Augen auftritt. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) lehnte ihre Anträge ab mit der Begründung, dass das deutsche Recht diese psychische Form der Erblindung nicht als anerkannte Behinderung einstufe.
Der Fall ist nun vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen gelandet, wo am 27. Februar 2023 eine Verhandlung ansteht. Eine endgültige Entscheidung wird noch am selben Tag erwartet, nachdem der Rechtsstreit durch jahrelange Verzögerungen – unter anderem wegen der COVID-19-Pandemie – in die Länge gezogen wurde.
Die Frau hatte ihren Fall bereits 2018 vor dem Verwaltungsgericht Münster eingereicht und beantragt, finanzielle Unterstützung sowie einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten. Das Gericht erster Instanz urteilte nicht darüber, ob ihre Erkrankung tatsächlich vorlag, übertrieben oder vorgetäuscht wurde. Stattdessen ließ es die Frage offen und wies ihren Antrag ab.
Medizinische Untersuchungen förderten Widersprüche in ihren Angaben zutage. Ein Gutachter der Universität Tübingen stellte fest, dass ihr rechtes Auge fast normal funktionierte, während das linke Auge noch über ein sehr gutes Sehvermögen verfügte. Dennoch beharrte die Klägerin darauf, dass ihre Erblindung real sei und auf psychischen Traumata beruhe.
Die Position des LWL stützt sich auf die deutschen Rechtsvorschriften, die psychogene Erblindung nicht als eine Form der Blindheit anerkennen, die Anspruch auf Behindertenleistungen gibt. Das OVG wird den Fall nun prüfen und die medizinischen Befunde gegen die rechtlichen Kriterien abwägen. Die Pandemie hatte das Verfahren zusätzlich verzögert und die Wartezeit auf eine Lösung verlängert.
Das Gericht wird sein Urteil unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung am 27. Februar 2023 verkünden. Die Entscheidung wird darüber bestimmen, ob die Frau Anerkennung und Unterstützung nach dem Behindertenrecht erhält.
Das Urteil des OVG wird klären, wie psychogene Erblindung im deutschen Behindertenrecht behandelt wird. Falls das Gericht der Klägerin Recht gibt, könnte dies einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle schaffen. Bestätigt es hingegen die Entscheidung des LWL, wären nach Jahren der Berufungsverfahren wohl alle rechtlichen Möglichkeiten der Frau ausgeschöpft.
Court Rules Psychogenic Blindness Not Eligible for Disability Benefits
The Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen has ruled against a woman's claim for Blindengeld, citing insufficient medical evidence. Key details:
- The court stated organic eye/brain damage is required for benefits under German law.
- Objective tests showed her visual acuity at 0.8 and 0.6, contradicting blindness claims.
- The decision leaves open an appeal to the Bundesverwaltungsgericht, though revision was denied.





