Gütersloher Polizei verschärft Alkoholkontrollen zum Schutz von Jugendlichen im Karneval
Theo BauerGütersloher Polizei verschärft Alkoholkontrollen zum Schutz von Jugendlichen im Karneval
Polizei Gütersloh verschärft Alkoholkontrollen während des Karnevals
Um den Jugendschutz durchzusetzen, intensiviert die Polizei Gütersloh während der Karnevalstage die Alkoholkontrollen. Ziel der Maßnahmen ist es, den Konsum von Alkohol durch Minderjährige zu verhindern und sicherzustellen, dass Händler die Altersbeschränkungen einhalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Das Jugendschutzgesetz regelt den Verkauf von Alkohol klar: Hochprozentige Spirituosen und spirituosenhaltige Mixgetränke sind für unter 18-Jährige tabu. Andere alkoholische Getränke wie Bier oder Wein dürfen nicht an Personen unter 16 Jahren verkauft werden.
Die Beamten werden gezielt Verkaufsstände und öffentliche Plätze überwachen. Im Einsatz sind uniformierte Streifen sowie Fachkräfte der Präventions- und Opferhilfestelle. Statt erst bei bereits betrunkenen Jugendlichen einzugreifen, setzen sie auf präventive Gespräche, um einen übermäßigen Alkoholkonsum von vornherein zu verhindern.
Händler sind nun verpflichtet, bei jungen Kundinnen und Kunden den Personalausweis zu verlangen und die Altersgrenzen deutlich kenntlich zu machen. Zur Unterstützung stellt die Polizei Altersprüf-Hilfsmittel an den Verkaufsstellen bereit. Die örtlichen Karnevalsvereine unterstützen die Aktion und werben für ein verantwortungsvolles Feiern unter den Teilnehmenden.
Die verschärften Kontrollen richten sich sowohl gegen den Alkoholkonsum von Minderjährigen als auch gegen Händler, die sich nicht an die Vorschriften halten. Durch die strengeren Überprüfungen hoffen die Behörden, alkoholverbundene Vorfälle während der Feierlichkeiten zu reduzieren. Die Maßnahmen gelten während der gesamten Karnevalszeit.






