22 March 2026, 12:02

Gericht kippt Vuelings Handgepäckregeln – Passagiere profitieren von faireren Bedingungen

Ein Schwarz-Weiß-Bild von Reisenden in einem Flughafen, einige sitzen auf Bänken und andere stehen, mit einem Mann und einer Frau, die Taschen halten, in der Mitte und Jalousien auf der linken Seite.

Gericht kippt Vuelings Handgepäckregeln – Passagiere profitieren von faireren Bedingungen

Ein deutsches Gericht hat die strenge Handgepäckregelung von Vueling als ungerecht gegenüber Passagieren verurteilt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die kostenlose Mitnahme eines kleinen Gepäckstücks durch die Fluggesellschaft gegen angemessene Standards verstößt. Die Klage war von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereicht worden, die argumentierte, dass zusätzliche Gebühren für größere Handgepäckstücke gegen EU-Recht verstoßen.

Das Gericht urteilte, dass Vueling Passagieren künftig nicht mehr nur ein kleines Handgepäckstück mit den Maßen 20 x 30 x 40 Zentimeter kostenlos gestatten darf. Zudem untersagte es der Airline, Gebühren für größere Kabinengepäckstücke zu erheben, sofern diese faire Anforderungen erfüllen. Die Richter betonten, dass Handgepäck ein wesentlicher Bestandteil des Flugreises sei und nicht mit versteckten Kosten verbunden werden dürfe.

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Ramona Popp, die Vorstandsvorsitzende des vzbv, kritisierte Fluggesellschaften dafür, dass sie Passagieren für standardgroße Taschen Zusatzkosten aufbürden. Sie forderte klarere EU-Vorschriften, darunter eine kostenlose Mitnahme eines kleinen persönlichen Gegenstands sowie eines Handgepäckstücks mit mindestens 115 Zentimetern Gesamtgröße und bis zu zehn Kilogramm Gewicht. Popp argumentierte, dass die aktuellen Richtlinien zu ungenau seien und Raum für unfaire Praktiken ließen.

Das Urteil fällt zu einer Zeit, in der ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air noch nicht entschieden sind. Unterdessen begannen heute in Brüssel Verhandlungen über eine Reform der EU-Fluggastrechte – angestoßen durch die Gerichtsentscheidung. Seit 2021 gab es keine Änderungen an den bestehenden EU-Regelungen zu Handgepäckgebühren, sodass Airlines nach der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 weiterhin Gebühren für Kabinengepäck erheben dürfen.

Das Urteil zwingt Vueling nun, seine Handgepäckrichtlinien anzupassen, damit Passagiere angemessen große Taschen ohne Zusatzkosten mitnehmen können. Der Fall könnte zudem Einfluss auf laufende Klagen gegen andere Fluggesellschaften haben und strengere EU-weite Regelungen vorantreiben. Bis auf Weiteres dürfen Airlines jedoch weiterhin eigene Gebühren für Handgepäck festlegen – sofern keine weiteren Reformen beschlossen werden.

Quelle