Fluggäste können Steuern für stornierte Flüge zurückholen – so geht's
Sophia WeberFluggäste können Steuern für stornierte Flüge zurückholen – so geht's
Fluggäste in Deutschland können Steuern und Gebühren für stornierte oder verpasste Flüge zurückfordern – selbst wenn der Tarif keine kostenlosen Änderungen oder Erstattungen vorsieht. Dieser Anspruch besteht nach deutschem Recht, doch viele Reisende wissen nichts von dieser Möglichkeit.
Steuern und Gebühren, die mit einem Flug verbunden sind, müssen nur gezahlt werden, wenn die Reise tatsächlich angetreten wird. Verpasst ein Passagier seinen Flug oder storniert kurzfristig, kann er die Rückerstattung dieser Kosten beantragen. Allerdings erfolgt die Erstattung nicht automatisch – der Reisende muss sie selbst einfordern.
Voraussetzung ist, dass die Steuern und Gebühren im Endpreis des Tickets separat ausgewiesen sind. Betroffene sollten die Airline schriftlich kontaktieren, am besten per E-Mail, um ihren Anspruch geltend zu machen. Die Nutzung teurer Service-Hotlines könnte dabei mehr kosten als die Erstattung selbst wert ist.
Wer unsicher ist, welche Rechte er hat, erhält Unterstützung: Die Verbraucherzentrale NRW bietet eine kostenlose „Flugärger“-App an, und das Europäische Verbraucherzentrum* stellt einen Online-Selbsthilfe-Leitfaden bereit. Diese Tools helfen Passagieren, ihre Ansprüche bei verschiedenen flugbezogenen Problemen zu prüfen.
Der Prozess erfordert Eigeninitiative. Ein schriftlicher Antrag an die Airline ist nötig, um die Kosten zurückzuerhalten. Ohne aktives Handeln wird keine Rückzahlung erfolgen.
