Ein Jahr Cannabisgesetz: Wie Deutschland die Legalisierung umsetzt und wo es noch hakt
Charlotte WagnerEin Jahr Cannabisgesetz: Wie Deutschland die Legalisierung umsetzt und wo es noch hakt
Deutschlands Cannabisgesetz trat vor fast einem Jahr in Kraft – ein Meilenstein der Drogenpolitik
Vor fast einem Jahr trat das deutsche Cannabisgesetz in Kraft und markierte damit eine grundlegende Wende in der Drogenpolitik. Das Gesetz erlaubt Erwachsenen, kleine Mengen Cannabis für den Eigenbedarf anzubauen und zu besitzen. Doch bis Anfang März 2025 waren bundesweit nur ein Bruchteil der beantragten Anbauerlaubnisse genehmigt worden.
Der Bundestag verabschiedete das Cannabisgesetz (CanG) am 23. Februar 2024; es trat am 1. April desselben Jahres in Kraft. Das Gesetz verfolgt einen zweistufigen Ansatz: Zunächst wurde der private Anbau und Konsum legalisiert, bevor in einem zweiten Schritt regionale Modellprojekte für den kommerziellen Anbau und Verkauf eingeführt werden sollen.
Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Erwachsene bis zu drei Cannabispflanzen zu Hause anbauen. In der Öffentlichkeit dürfen sie bis zu 25 Gramm mitführen, privat bis zu 50 Gramm lagern. Der Konsum bleibt in der Nähe von Minderjährigen oder in bestimmten öffentlichen Bereichen verboten, und das Fahren unter Einfluss ist auf einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut beschränkt.
Auch nichtkommerzielle Anbauvereine mit maximal 500 Mitgliedern wurden im vergangenen Sommer legalisiert. Diese Gruppen benötigen eine offizielle Genehmigung, wobei Vorstandsmitglieder strengen Hintergrundprüfungen und Sicherheitsauflagen unterliegen. Mitglieder ab 21 Jahren können monatlich bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis erhalten, dürfen jedoch nur einem Verein gleichzeitig angehören.
Trotz der neuen Regelungen bleibt der Versand oder die Lieferung von Cannabis verboten – ebenso wie die Abgabe an Minderjährige oder Werbung für den Freizeitkonsum. Bis Anfang März 2025 waren von 593 Antragstellern bundesweit lediglich 133 Anbauerlaubnisse erteilt worden.
Im Dezember 2024 wurde die Cannabis-Wissenschaftsverantwortungsverordnung eingeführt, die eine kontrollierte Forschung zu Freizeitcannabis ermöglicht – überwacht vom Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung.
Das Cannabisgesetz hat Deutschlands Umgang mit privatem Cannabiskonsum neu geordnet, auch wenn die Genehmigung von Anbauerlaubnissen weiterhin begrenzt bleibt. Mit strengen Vorgaben zu Besitz, Konsum und Verteilung bleibt das Gesetz ein Balanceakt zwischen legalem Zugang und öffentlichen Sicherheitsinteressen. Zudem ist nun auch die Erforschung von Freizeitcannabis unter bundesweiter Aufsicht zulässig.






