20 March 2026, 22:02

Drei-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht

Ein Mann im Anzug und mit Krawatte, der in ein Mikrofon spricht und als Generalstaatsanwalt identifiziert wird.

Drei-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht

In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an einem Betrugsfall in Höhe von drei Millionen Euro vor Gericht verantworten. Den beiden wird vorgeworfen, Krankenkassen durch die Abrechnung teurer Wundauflagen betrogen zu haben, die nie benötigt wurden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, vorsätzlich und in gemeinsamer Absprache gehandelt zu haben.

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Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 reichte das Pflegedienstunternehmen der Krankenschwester Rechnungen für SymbioInfekt-TheraKit-Verbände ein, die pro Packung etwa 3.400 Euro kosteten. Der Apotheker soll diese gefälschten Verordnungen abgewickelt und jeweils den Großhandelspreis abzüglich eines Rabatts von zehn Prozent erhalten haben. Insgesamt wurden den Versicherungen unnötige Lieferungen im Wert von 3,6 Millionen Euro in Rechnung gestellt.

Der Apotheker erklärte vor Gericht, er habe von dem Betrug nichts gewusst und sei davon ausgegangen, die Produkte könnten zu einem günstigeren Preis direkt bezogen werden. Der Geschäftspartner der Krankenschwester, dessen Firma inzwischen insolvent ist, wird voraussichtlich keine Gelder zurückerstatten können. Die Staatsanwaltschaft fordert nun vom Apotheker die vollständige Rückzahlung – dieser hat bereits 900.000 Euro erstattet und sich zu monatlichen Raten von 10.000 Euro bereit erklärt.

Öffentliche Register bestätigen die Existenz von SymbioInfekt TheraKit nicht, und deutsche Gesundheitsbehörden haben keine behördlichen Maßnahmen gegen das Produkt dokumentiert.

Im Falle einer Verurteilung müsste der Apotheker die verbleibenden 3,6 Millionen Euro zurückzahlen. Der Prozess geht weiter, während die Anklage ihre Beweisführung gegen die beiden Angeklagten aufbaut. Das Urteil wird zeigen, ob eine weitere finanzielle Inanspruchnahme der Beschuldigten möglich ist.

Quelle