Bürgergeld-Empfänger erhält nur noch 40 Euro – ohne Vorwarnung vom Jobcenter

Bürgergeld-Empfänger erhält nur noch 40 Euro – ohne Vorwarnung vom Jobcenter
Ein Mann in Deutschland hat seine Bürgergeld-Leistungen um fast 30 Prozent gekürzt erhalten – statt der eigentlichen 563 Euro bleiben ihm nur noch 40 Euro im Monat. Er behauptet, keinen Termin versäumt und keine Abmahnung wegen der Kürzung erhalten zu haben. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die anhaltende Verwirrung um Sanktionen im Rahmen der verschärften Wachstumsinitiative der Regierung, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist.
Die neuen Regelungen sehen Kürzungen von 10, 20 oder sogar 30 Prozent vor, wenn Arbeitsangebote, Qualifizierungsmaßnahmen oder Integrationsprogramme abgelehnt werden. Einige Leistungsempfänger berichten, dass ihre Zahlungen bereits gekürzt wurden, bevor sie offiziell darüber informiert wurden.
Laut der Reform von 2025 kann ein erster Verstoß – etwa die Ablehnung eines zumutbaren Jobs oder einer Ausbildungsstelle – zu einer einmonatigen Kürzung von 10 Prozent führen. Bei einem zweiten Vergehen folgt eine zweimonatige Kürzung um 20 Prozent, beim dritten Mal wird das Bürgergeld für drei Monate um 30 Prozent reduziert. Der betroffene Mann, dessen Name nicht genannt wird, beteuert, alle Auflagen erfüllt zu haben, doch seine Leistungen wurden dennoch drastisch gekürzt.
Das Problem verschärft sich durch Verzögerungen bei den offiziellen Benachrichtigungen. Sanktionen können nun verhängt werden, bevor die Empfänger formal informiert werden, sodass manche nicht einmal wissen, warum ihre Zahlungen geschrumpft sind. Im vorliegenden Fall erhielt der Mann keinen Bescheid, der die Kürzung auf nur noch 40 Euro erklärt hätte.
Für Betroffene, die in akute Not geraten, gibt es jedoch Möglichkeiten: Sie können eine Vorschusszahlung nach § 42 SGB II beantragen oder über ihr zuständiges Jobcenter Gutscheine für Lebensmittel erhalten. Die Klärung von Fehlentscheidungen bleibt jedoch schwierig. Ein aktuelles Gerichtsurteil entschied kürzlich, dass Jobcenter keine rückwirkenden Forderungen für Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge stellen dürfen, wenn vorläufige Leistungen fälschlicherweise gewährt wurden. Dieser Präzedenzfall könnte künftig ähnliche Streitfälle beeinflussen.
Jobcenter raten allen, die weniger erhalten als ihnen zusteht, sich direkt an sie zu wenden. Doch wie dieser Fall zeigt, gestaltet sich die Aufklärung solcher Fälle oft zäh und intransparent – die Betroffenen bleiben in finanzieller Unsicherheit zurück.
Die Situation des Mannes steht exemplarisch für die größeren Herausforderungen des neuen Sanktionensystems. Leistungsempfänger riskieren hohe Kürzungen ohne Vorwarnung, während bürokratische Verzögerungen manche daran hindern, ihre Grundbedürfnisse zu decken. Jobcenter fordern Betroffene zwar auf, Unstimmigkeiten umgehend zu melden, doch wie Fehler tatsächlich korrigiert werden, bleibt unklar.
Bis auf Weiteres können von plötzlichen Kürzungen Betroffene Notfallhilfen beantragen. Der Fall unterstreicht jedoch den dringenden Bedarf an besserer Kommunikation zwischen Behörden und Leistungsempfängern.