Betrunkene Kutschenfahrt endet mit Polizeikontrolle und Stilllegung
Die Polizei stoppte einen pferdegezogenen Wagen mit 21 betrunkenen Fahrgästen wegen schwerwiegender Sicherheitsmängel und Verstöße gegen Vorschriften. Bei einer technischen Überprüfung stellte sich heraus, dass das Fahrzeug nicht verkehrstauglich war, woraufhin es sofort stillgelegt wurde.
Der Wagen wurde angehalten, nachdem Beamte mehrere Verstöße festgestellt hatten. Der 84-jährige Fahrer verfügte weder über den erforderlichen Führerschein der Klasse CE für die Kombination aus Traktor und Anhänger noch über die notwendige Sondergenehmigung für den Betrieb des pferdegezogenen Fahrzeugs – beides gesetzliche Pflichten.
Eine technische Kontrolle brachte weitere Mängel ans Licht: Die Bremsen des Anhängers waren völlig defekt, und die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung wie Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Material fehlte vollständig. In der Folge mussten die 21 Fahrgäste ihren Weg zu Fuß fortsetzen.
Die Behörden haben nun strafrechtliche Ermittlungen gegen den Fahrer sowie den eingetragenen Halter von Anhänger und Traktor eingeleitet. Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung gesetzlicher und sicherheitstechnischer Standards für solche Fahrzeuge. Betreiber müssen sicherstellen, dass sie über die richtigen Führerscheine und Genehmigungen verfügen, bevor sie sich auf die Straße begeben. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen und eine Gefährdung der Fahrgäste.
