Aldi Süd verliert Prozess wegen täuschender Rabattwerbung mit erfundenen Preisen
Theo BauerAldi Süd verliert Prozess wegen täuschender Rabattwerbung mit erfundenen Preisen
Aldi Süd unterliegt in Rechtsstreit wegen irreführender Preswerbung
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Supermarktkette Aldi Süd gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen hat, indem sie in ihrer Werbung durchgestrichene Preise verwendete, ohne den tatsächlichen niedrigsten Preis anzuzeigen. Verbraucherorganisationen hatten den Händler wegen dieser Praxis verklagt.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Verwendung fingierter empfohlener Preise durch Aldi Süd in seinen Werbeaktionen. Statt den tatsächlich niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage auszuweisen, warb die Kette mit durchgestrichenen Beträgen, die keine echten Ersparnisse widerspiegelten. Nach der Preisangabenverordnung müssen Händler bei Rabattaktionen stets den niedrigsten in den letzten 30 Tagen verlangten Preis angeben.
Verbraucherschützer argumentierten, dass diese Praxis Kundinnen und Kunden in die Irre führe, indem sie den Eindruck erwecke, sie erhielten ein besseres Angebot, als tatsächlich der Fall war. Das Gericht gab ihnen recht und urteilte, Aldi Süd habe gegen das Gesetz verstoßen, indem es nicht bindende empfohlene Preise erfand, anstatt auf reale Preisdaten zurückzugreifen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Supermarkt die Möglichkeit hat, Berufung einzulegen. Dennoch unterstreicht die Entscheidung die gesetzliche Verpflichtung aller Händler, Kunden korrekte und transparente Preisangaben zu liefern.
Das Gerichtsurteil betont die Bedeutung ehrlicher Preispolitik im Einzelhandel. Aldi Süd steht nun vor der Wahl, das Urteil zu akzeptieren oder vor einer höheren Instanz anzufechten. Gleichzeitig dient der Fall anderen Unternehmen als Warnung vor den Konsequenzen, die täuschende Rabattversprechen für Verbraucher mit sich bringen.






