02 April 2026, 22:02

AfD-Funktionär Schramm: Richter wegen Befangenheit in Disziplinarverfahren angezweifelt

Zeitung mit handgeschriebenem Text: "Neustädter Markt, die Wahl, Mr. Williams' Vorschlag gegen die Mehrheit."

AfD-Funktionär Schramm: Richter wegen Befangenheit in Disziplinarverfahren angezweifelt

Am 26. September wurde ein Antrag auf Ablehnung des Richters Hartmut Beucker in den disziplinarrechtlichen Verfahren gegen den AfD-Funktionär Tim Schramm eingereicht. Im Mittelpunkt des Falls stehen Bedenken hinsichtlich Beuckers Neutralität, insbesondere wegen seiner politischen Verbindungen zu Schramm und dessen Rolle in der Partei. Schramm, Stadtrat in Wuppertal, sieht sich mit Vorwürfen konfrontiert, er habe während seines Militärdienstes in der Ukraine parteiisches Verhalten an den Tag gelegt.

Das Ausschlussverfahren gegen Schramm begann im Juli 2024. Trotz der laufenden Ermittlungen kandidierte er erfolgreich für den Wuppertaler Stadtrat und sicherte sich einen Sitz. Sein lokaler Verband steht weiterhin hinter ihm, während Kritiker argumentieren, dass sein militärisches Engagement in der Ukraine Fragen nach seiner Unparteilichkeit aufwirft.

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Beucker, der als Richter und Mitglied der AfD-Landtagsfraktion fungiert, gerät wegen seiner Nähe zu Schramm zunehmend in die Kritik. Er war in den Aufnahmeprozess Schramms in die Partei involviert – ein Umstand, den Gegner als Beweis für seine Befangenheit in diesem Fall werten. Der Ablehnungsantrag führt an, dass diese Verbindungen ein nicht zu beseitigendes Risiko der Voreingenommenheit schaffen.

Schramms Netzwerk reicht bis zu Sven Tritschler, einem weiteren AfD-Landtagsabgeordneten, was die Wahrnehmung seiner Neutralität zusätzlich erschwert. Beucker selbst hat im Laufe der Zeit eine politische Wandlung durchlaufen: Zunächst ein Unterstützer Schramms, schloss er sich bis Anfang 2026 dem gemäßigteren Parteiflügel an, kritisierte öffentlich radikale Strömungen und positionierte sich hinter Persönlichkeiten wie Reiner Zitelmann.

Der Landesvorstand besteht in seinem Antrag darauf, dass die Gründe für die Ablehnung unwiderlegbar seien. Schramm hingegen bestreitet jegliches Fehlverhalten und beharrt darauf, dass sein Handeln nicht als parteiisch zu werten sei.

Das Disziplinarverfahren läuft weiterhin, doch Beuckers Beteiligung steht nun offiziell infrage. Sollte der Ablehnungsantrag Erfolg haben, müsste ein neuer Richter bestellt werden. Das Ergebnis könnte nicht nur Schramms politische Zukunft beeinflussen, sondern auch die Art und Weise, wie die AfD interne Konflikte regelt.

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