20 April 2026, 04:02

Zollbeamte entdecken versteckten Mini-Bagger auf der A2 – Fahrer zahlt 2.870 Euro Steuernachzahlung

Ein Computerbildschirm zeigt eine Nachricht mit der Aufschrift "Diese verdeckte Website wurde beschlagnahmt" und dem Logo der niederländischen Polizei mit einem blauen Schild und einem weißen Stern in schwarzer Fettschrift auf einem weiß umrandeten Hintergrund.

Zollbeamte entdecken versteckten Mini-Bagger auf der A2 – Fahrer zahlt 2.870 Euro Steuernachzahlung

Zollbeamte stoppten auf der Autobahn A2 bei Hamm einen Fahrer, nachdem sie auf seinem Anhänger einen versteckten Mini-Bagger entdeckt hatten. Der 42-jährige Mann hatte versucht, die Einfuhrmehrwertsteuer in Höhe von etwa 2.870 Euro zu umgehen, indem er die Maschine nicht deklarierte. Die Behörden haben nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet.

Der Vorfall begann, als Beamte an einer Kontrollstelle einen Anhänger mit polnischem Kennzeichen überprüften. Neben anderen Waren stießen sie auf einen nicht deklarierten Mini-Bagger. Der Fahrer behauptete, er habe die Maschine im Vereinigten Königreich für ein privates Bauprojekt in Polen erworben.

Nach EU-Vorschriften müssen Reisende, die aus Nicht-Mitgliedstaaten einreisen, alle mitgeführten Waren angeben. Zwar dürfen einige Gegenstände innerhalb bestimmter Freigrenzen zollfrei eingeführt werden, doch für größere Anschaffungen sind Zolldokumente zwingend erforderlich. Der Fahrer besaß lediglich eine Rechnung über einen Kaufpreis von rund 15.000 Euro – jedoch keine ordnungsgemäßen Zollpapiere.

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Da der Bagger die zollfreien Freimengen überschritt, musste der Mann die ausstehende Einfuhrmehrwertsteuer sofort begleichen. Nach Zahlung der 2.870 Euro vor Ort durfte er seine Fahrt fortsetzen. Die fälligen Abgaben wurden zum Zeitpunkt der Deklaration gemäß dem üblichen Verfahren berechnet.

Die Behörden haben inzwischen ein Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet.

Der Fahrer beglich die geforderte Einfuhrmehrwertsteuer, bevor er die Weiterfahrt antreten durfte. Die Ermittlungen wegen möglicher Steuerhinterziehung laufen derweil. Zollbeamte wiesen Reisende erneut darauf hin, dass sämtliche Waren aus Nicht-EU-Ländern deklariert werden müssen, um Strafen zu vermeiden.

Quelle