Zoll stoppt seltenes Militärfahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg auf der A2
Moritz WernerZoll stoppt seltenes Militärfahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg auf der A2
Zollbeamte haben bei einer Routinekontrolle auf der Autobahn A2 ein seltenes Militärfahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg beschlagnahmt. Der 38-jährige Fahrer, der von Norwegen nach Frankreich unterwegs war, wurde in der Nähe von Paderborn angehalten, nachdem er keine gültigen Importdokumente für das Kettenfahrzeug vorlegen konnte, das er transportierte.
Der Vorfall begann, als die Flughafenkontrollstelle Paderborn/Lippstadt einen Kleintransporter mit einem norwegisch zugelassenen Anhänger anhalten ließ. Im Inneren entdeckten die Beamten einen M29C Weasel – ein ungepanzertes amphibisches Kettenfahrzeug, das ursprünglich von den USA während des Zweiten Weltkriegs gebaut wurde. Der Fahrer erklärte, er transportiere das Fahrzeug von Norwegen nach Frankreich, um es dort zu verkaufen.
Obwohl der Mann über eine Ausfuhrgenehmigung der norwegischen Behörden verfügte, fehlten ihm die erforderlichen Zollpapiere der EU. Nach EU-Recht können Waren aus Nicht-EU-Ländern bis zu einem Wert von 300 Euro zollfrei eingeführt werden – deutlich weniger als der geschätzte Wert des Fahrzeugs von 12.500 Norwegischen Kronen. Für Reisende auf dem Luft- oder Seeweg liegt die Freigrenze bei 430 Euro, für Personen unter 15 Jahren bei 175 Euro.
Die Behörden leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung ein. Bevor der Fahrer seine Reise fortsetzen durfte, hinterlegte er 700 Euro als Sicherheit für die zu erwartenden Einfuhrabgaben und eine mögliche Strafe. Die Zollbeamten wiesen darauf hin, dass Waren, die die zollfreien Freigrenzen überschreiten, bei der Einreise in die EU deklariert werden müssen.
Für weitere Informationen verwies das Hauptzollamt Bielefeld auf Ralf Wagenfeld.
Der M29C Weasel bleibt vorerst beschlagnahmt, während gegen den Fahrer mögliche Strafen wegen undeklarierter Einfuhren drohen. Die Zollbehörden betonten erneut die Notwendigkeit korrekter Dokumentation beim Verbringen hochwertiger Güter aus Nicht-EU-Staaten in die Union. Der Fall unterstreicht, wie wichtig die Einhaltung von Importvorschriften ist, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.






