Wintereinbruch 2025: Diese Pflichten und **Bußgelder** drohen Hausbesitzern und Autofahrern

Wintereinbruch 2025: Diese Pflichten und **Bußgelder** drohen Hausbesitzern und Autofahrern
Wintereinbruch ab 19. November 2025: Schnee in höheren Lagen – was Hausbesitzer, Autofahrer und Radfahrer jetzt beachten müssen
Mit dem bevorstehenden Winterwetter ab dem 19. November 2025 muss Deutschland in höheren Lagen mit Schneefall rechnen. Sinkende Temperaturen erfordern von Grundstücksbesitzern, Autofahrern und Radfahrern die Einhaltung saisonaler Sicherheitsvorschriften und Pflegepflichten, um Unfälle und Bußgelder zu vermeiden.
Räum- und Streupflicht für Grundstücksbesitzer Nach deutschem Recht sind Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet, Gehwege zwischen 6 und 20 Uhr täglich von Schnee und Eis zu befreien. Bei anhaltendem Schneefall muss die Begehbarkeit den ganzen Tag über gewährleistet sein. Zudem müssen sie bis zum 31. Oktober jeden Jahres Bäume und Bewuchs so zurückschneiden, dass eine lichte Höhe von 2,50 Metern über Gehwegen und 4,50 Metern über Straßen eingehalten wird. Bei Verstößen drohen Haftungsrisiken im Schadensfall.
Wintervorbereitung ist Pflicht Mit dem nahenden Winter werden die Einhaltung der Räumvorschriften und Sicherheitsmaßnahmen zur verbindlichen Aufgabe. Wer als Eigentümer seine Pflichten vernachlässigt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Autofahrer und Radfahrer müssen ihre Fahrzeuge winterfest machen, um Bußgelder zu vermeiden und sicher unterwegs zu sein. Eine gründliche Vorbereitung hilft, Unfälle zu verhindern und den Winterverkehr reibungslos zu gestalten.

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