Winterdienst im Bezirk startklar – wer muss Gehwege räumen und was droht bei Pflichtverstoß?

Admin User
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Mehrere Fahrräder stehen auf einem schneebedeckten Boden, ebenfalls mit Schnee bedeckt.

Winterdienst im Bezirk startklar – wer muss Gehwege räumen und was droht bei Pflichtverstoß?

Die Wintervorbereitungen im gesamten Bezirk sind abgeschlossen – die Einsatzkräfte sind bereit für den ersten Schneefall. Gleichzeitig wurden Grundstückseigentümer an ihre gesetzliche Pflicht erinnert, die Gehwege gemäß dem Straßenreinigungsgesetz zu räumen. Die lokale Behörde hat ihre Pläne finalisiert: Die Strecken sind optimiert, und die Technik wurde vollständig überprüft.

Der Winterdienst des Bezirks unterteilt die Straßen in drei Einsatzbereiche, die jeweils mit eigenen Schneepflügen und Streufahrzeugen ausgestattet sind. Ein viertes Fahrzeug bleibt als Reserve für starke Schneefälle bereit. Bereits vor Beginn der Räumarbeiten patrouillieren Eiskundschafter auf Straßen und Radwegen, um frühzeitig gefährliche Bedingungen zu erkennen.

Die Behörde bestätigte, dass alle Vorbereitungen den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben entsprechen. Grundstückseigentümer müssen dennoch die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege räumen – wie es das Straßenreinigungsgesetz vorschreibt. Ausführliche Regelungen und weitere Hinweise stellt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in Berlin bereit.