Warum Karsamstag kein Feiertag ist – trotz religiöser Bedeutung
Karsamstag, auch Ostersamstag genannt, ist als letzter Tag der Fastenzeit von religiöser Bedeutung. Anders als Karfreitag oder Ostermontag gilt er in Deutschland jedoch nicht als gesetzlicher Feiertag. Das bedeutet, dass die meisten Arbeitnehmer ihren gewöhnlichen Dienstplan einhalten müssen – ohne Zusatzvergütung oder freien Tag.
Das Datum des Karsamstags verschiebt sich jährlich nach kirchlichen Berechnungen. 2026 fällt er auf den 4. April, Ostersonntag folgt am 5. April. Rechtlich sind die Begriffe Karsamstag und Ostersamstag synonym.
In Deutschland erkennen keine Bundesländer den Ostersamstag als Feiertag an. Schulen, Kitas und Behörden haben wie gewohnt geöffnet. Einige Regionen empfehlen jedoch, den Tag ruhiger und besinnlicher zu gestalten.
Arbeitnehmer müssen an Karsamstag arbeiten, wenn er in ihre reguläre Schicht fällt. Im Gegensatz zu Karfreitag oder Ostermontag gibt es weder automatischen Lohnzuschlag noch einen freien Tag. Gleiche Regelungen gelten in Österreich und der Schweiz, wo der Tag wie ein normaler Werktag behandelt wird.
Während Karfreitag und Ostermontag gesetzlich geschützte Feiertage bleiben, unterliegt der Karsamstag den üblichen Arbeitsbestimmungen. Arbeitnehmer und Unternehmen müssen sich entsprechend organisieren, da es keine Sonderregelungen gibt. Die Gestaltung des Tages bleibt eine private oder regionale Entscheidung – eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.






