Verena Kerth erstreitet einstweilige Verfügung gegen heimliche Videoaufnahmen

Verena Kerth erstreitet einstweilige Verfügung gegen heimliche Videoaufnahmen
Ein heimlich gedrehtes Video der Fernseh- und Radiomoderatorin Verena Kerth hat zu einem erfolgreichen Rechtsstreit um Persönlichkeitsrechte geführt. Der Anwalt Constantin Martinsdorf erwirkte beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung, um die Verbreitung der Aufnahmen zu stoppen. Der Fall unterstreicht, wie entscheidend schnelles Handeln in medienrechtlichen Auseinandersetzungen bei Verletzungen persönlicher Rechte ist.
Verena Kerth entdeckte, dass unautorisierte Videoaufnahmen von ihr in einer Dokumentation verwendet worden waren. Sie wandte sich an Constantin Martinsdorf, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei der Kanzlei Bietmann, der umgehend einen Eilantrag stellte. Das Gericht gab ihr recht und untersagte die weitere Verbreitung des Materials.
Die einstweilige Verfügung stellt sicher, dass die Aufnahmen nicht weiter verbreitet werden dürfen. Der Fall zeigt, wie wichtig rasche juristische Schritte sind, um Persönlichkeitsrechte zu schützen. Martinsdorfs Vorgehen beweist, wie effektiv strategisches und zeitlich gut abgestimmtes Handeln in medienrechtlichen Konflikten sein kann.

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