Vater von toter Schülerin klagt gegen NRW – Staat lehnt Entschädigung ab

Admin User
2 Min.
Eine belebte Straßenszene mit vielen Menschen, darunter Schülerinnen in Uniformen mit Jacken, einige Schüler halten andere auf, und Radfahrer mit Helmen; ein Mädchen auf der linken Seite hält ein Schild, im Hintergrund sind ein Tor, ein Zaun, Gebäude, Bäume und der Himmel zu sehen.

Vater von toter Schülerin klagt gegen NRW – Staat lehnt Entschädigung ab

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat einen Entschädigungsantrag des Vaters der 13-jährigen Emily abgelehnt, die während einer Schulreise ums Leben kam. Der Mann fordert 125.000 Euro Schadensersatz und begründet dies mit grober Fahrlässigkeit zweier Lehrkräfte, die zum Tod seiner Tochter geführt und bei ihm selbst schwere psychische Folgen ausgelöst hätten. Der Staat hält die Forderung für unbegründet und überzogen.

Zwei Lehrer, die Emily auf der Reise begleiteten, wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Sie hatten es versäumt, ihren Gesundheitszustand zu überprüfen oder auf Anzeichen ihrer sich verschlechternden Verfassung zu reagieren. Der Vater macht nun den Staat verantwortlich, da die Pädagogen in amtlicher Funktion handelten.

Das von Dorothee Feller geführte Bildungsministerium lehnte eine außergerichtliche Einigung ab. Die juristischen Vertreter des Landes bestreiten einen nachweisbaren Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Lehrer und den psychischen Problemen des Vaters. Zudem zweifeln sie seine Angaben zu Depressionen, Suizidgedanken und Arbeitsunfähigkeit nach Emilys Tod an.

In einer offiziellen Stellungnahme bezeichnet der Staat die geforderten 125.000 Euro als "deutlich überzogen" und schlägt im Falle einer berechtigten Forderung maximal 2.000 Euro vor. Zudem argumentiert er, der Fall sei verjährt und entbehre einer rechtlichen Grundlage. Trotzdem hat der Vater für den 9. Dezember eine Mahnwache vor dem Bildungsministerium organisiert. Die Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf ist für den 11. Februar angesetzt.

Da Vergleichsgespräche gescheitert sind, wird der Fall nun vor Gericht verhandelt. Der Staat beharrt darauf, dass keine Entschädigungspflicht bestehe, und weist sowohl die finanzielle Forderung als auch den behaupteten Zusammenhang zwischen Emilys Tod und dem Leid des Vaters zurück. Eine endgültige Entscheidung wird im kommenden Jahr das Landgericht Düsseldorf treffen.