Umsetzung des EU-Datengesetzes in Deutschland bringt gestaffelte Bußgelder von bis zu 2% des globalen Umsatzes

Admin User
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Ein Blatt Papier mit einer Schrift darauf.

Umsetzung des EU-Datengesetzes in Deutschland bringt gestaffelte Bußgelder von bis zu 2% des globalen Umsatzes

EU-Datengesetz: Deutschland führt gestufte Bußgelder ein Das EU-Datengesetz, das seit dem 12. September 2025 in Kraft ist, wird nun in Deutschland umgesetzt. Ein Entwurf des Datengesetz-Durchführungs- und -Durchsetzungsgesetzes (DADG) sieht ein abgestuftes System von Verwaltungsstrafen für Verstöße vor – je nach Schweregrad zwischen 50.000 und 500.000 Euro. Hauptansprechpartner für die Einhaltung des Datengesetzes wird die Bundesnetzagentur (BNetzA), während der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die datenschutzrechtliche Compliance bei Unternehmen der Privatwirtschaft überwacht. Sobald das DADG final beschlossen und verkündet wird, tritt es einen Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft – vorausgegangen sind eine Stellungnahme im Bundesrat und eine Lesung im Bundestag. Die BNetzA erhält erweiterte Befugnisse: Sie genehmigt Schlichtungsstellen, setzt Pflichten nach Artikel 38 des EU-Datengesetzes durch, fungiert als Ermittlungsbehörde und leitet Bußgeldverfahren ein. Bei juristischen Personen oder Verbänden mit einem weltweiten Jahresumsatz von über 250 Millionen Euro können die Strafen bis zu 2 % des Gesamtumsatzes betragen. Der BfDI bleibt hingegen für Verstöße gegen die DSGVO zuständig und wendet das bestehende DSGVO-Sanktionssystem an. Geringfügige Verstöße gegen das Datengesetz können mit Bußgeldern von 50.000, 100.000 oder 500.000 Euro geahndet werden, abhängig von der Schwere des Vergehens. Da es bisher kein nationales Umsetzungsgesetz gibt, gilt das EU-Datengesetz in Deutschland derzeit ohne spezifische deutsche Regelungen. Das Datengesetz-Umsetzungsgesetz steht in Deutschland noch aus. Sobald es in Kraft tritt, schafft es eine strukturierte Herangehensweise an Compliance und Durchsetzung – mit zentraler Rolle für BNetzA und BfDI. Das gestufte Bußgeldsystem soll Verstöße abschrecken, wobei die Strafen für Großunternehmen bis zu 2 % des globalen Umsatzes erreichen können.