Taylor Swift und McConaughey nutzen Markenrecht gegen KI-Missbrauch ihrer Identitäten
Moritz WernerTaylor Swift und McConaughey nutzen Markenrecht gegen KI-Missbrauch ihrer Identitäten
Taylor Swift und Matthew McConaughey treiben die Grenzen des Markenrechts aus, um ihre Identitäten im Zeitalter der künstlichen Intelligenz zu schützen. Das Unternehmen der Pop-Ikone reichte kürzlich drei Markenanmeldungen ein, während der Schauspieler 2025 acht Markenrechte sicherte. Diese Schritte unterstreichen einen wachsenden Trend unter Prominenten, die rechtlichen Schutz gegen den Missbrauch durch KI suchen.
Am 24. April 2023 reichte Swifts Firma TAS Rights Management drei Markenanmeldungen ein. Zwei davon betrafen Klangmarken – ihre Stimme mit den Sätzen "Hey, hier ist Taylor Swift" und "Hey, ich bin's, Taylor". Die dritte war eine Bildmarke für ein bestimmtes Foto der Sängerin. Der Fachanwalt für geistiges Eigentum, Josh Gerben, entdeckte die Anmeldungen als Erster.
Traditionell dienten Markenrechte nicht dem Schutz des allgemeinen Erscheinungsbilds, der Stimme oder der Persönlichkeit einer Person. Doch Swifts Anträge spiegeln die wachsende Besorgnis in der Unterhaltungsbranche über KI-generierte Fälschungen wider. Ihr Abbild wurde bereits missbräuchlich für Deepfake-Pornografie und ohne ihre Zustimmung von Meta-KI-Chatbots verwendet.
2025 sicherte sich auch McConaughey acht Markenrechte und testete damit ähnliche rechtliche Ansätze. Beide Fälle sind Teil einer breiteren Initiative, die klären soll, ob Markenrechte Prominente vor unerlaubten KI-generierten Inhalten schützen können. Bisher wurde der "Markiere-dich-selbst"-Ansatz noch nicht umfassend vor Gericht geprüft – seine Wirksamkeit bleibt daher ungewiss.
Die Anmeldungen von Swift und McConaughey könnten einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie sich das Markenrecht an die Herausforderungen durch KI anpasst. Falls erfolgreich, könnten sie öffentlichen Persönlichkeiten eine neue Möglichkeit bieten, die Nutzung ihrer Stimme, ihres Bildes und ihrer Persönlichkeit zu kontrollieren. Der rechtliche Ausgang ist zwar noch offen, doch die Fälle deuten auf einen Wandel hin, wie Prominente auf digitale Bedrohungen reagieren.






