Stichwahl in Bergisch Gladbach: Oberbürgermeister und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt
Moritz WernerStichwahl in Bergisch Gladbach: Oberbürgermeister und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt
Stichwahl für Oberbürgermeister von Bergisch Gladbach und Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises am 28. September 2025
Am Sonntag, dem 28. September 2025, findet die Stichwahl für das Amt des Oberbürgermeisters von Bergisch Gladbach sowie des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises statt. Die Wahllokale in der Region sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr für die persönliche Stimmabgabe geöffnet.
Wählerinnen und Wähler, die vor der Kommunalwahl am 14. September 2025 einen Antrag auf Briefwahl gestellt haben, erhalten automatisch die Unterlagen für die Stichwahl. Diese werden am Montag, dem 22. September 2025, verschickt. Wer bis zum Samstag, dem 27. September 2025, mittags keine Wahlunterlagen erhalten hat, kann das Problem beim Wahlamt melden und Ersatz anfordern.
Wer noch einen Antrag auf Briefwahl stellen möchte, kann dies persönlich im Direktwahlbüro der Stadt tun. Dazu ist ein gültiger Personalausweis erforderlich. Das Büro hat montags bis donnerstags von 10 bis 18 Uhr und am Freitag vor der Wahl (26. September 2025) bis 15 Uhr geöffnet. Unschlüssige, ob sie bereits Briefwahl beantragt haben, können unter der Rufnummer 02202-14-2888 beim Wahlamt nachfragen.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 16 Uhr am Wahltag zurückgesandt sein. Sie können in dafür vorgesehene Briefkästen an Rathäusern, Stadtverwaltungen oder im zentralen Wahlamt eingeworfen werden. Wähler, die für die vorherige Wahl bereits Briefwahl beantragt hatten, sind im Wählerverzeichnis vermerkt und dürfen am 28. September 2025 nicht persönlich wählen.
Bei plötzlicher Erkrankung kann eine Vertrauensperson die Briefwahlunterlagen im Namen des Wählers abholen. Dafür sind ein ärztliches Attest sowie eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
In der Stichwahl werden sowohl der neue Oberbürgermeister als auch der Landrat bestimmt. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihre Stimme per Brief oder persönlich im Wahllokal abzugeben. Die Behörden erinnern daran, den eigenen Wahlstatus zu prüfen und Briefwahlunterlagen fristgerecht zurückzusenden, um die Teilnahme zu sichern.






