Solinger Vizebürgermeister bleibt trotz Berufung im Amt – was steckt dahinter?
Charlotte WagnerSolinger Vizebürgermeister bleibt trotz Berufung im Amt – was steckt dahinter?
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat Berufung gegen ein Gerichtsurteil eingelegt, das den Solinger Bürgermeisterstellvertreter Jan Welzel wieder in sein Amt eingesetzt hatte. Die Entscheidung, das Urteil anzufechten, wurde kurz nach dem Beschluss des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts bekannt gegeben, das Welzels Suspendierung Anfang März aufgehoben hatte. Trotz der Berufung bleibt Welzel vorerst weiter in seiner Funktion tätig, während das Verfahren läuft.
Am 6. März 2026 hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die vorläufige Amtsenthebung Welzels ausgesetzt. Die Entscheidung folgte auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sowie eine eigene Prüfung durch die Bezirksregierung Düsseldorf. Das Gericht ermöglichte Welzel damit die sofortige Rückkehr zu seinen Amtsgeschäften.
Die Bezirksregierung hat den Fall nun an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen verwiesen. Die Berufung hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, sodass Welzel seine Arbeit ungehindert fortsetzen kann. Die Behörden nannten keine detaillierten juristischen oder politischen Gründe für die Anfechtung des Urteils, sondern verwiesen lediglich darauf, dass sie an ihrer "rechtlichen Bewertung" festhielten.
Das Oberverwaltungsgericht wird die Berufung nun prüfen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt Welzel als Bürgermeisterstellvertreter im Amt.
Das Berufungsverfahren wird klären, ob Welzels Suspendierung wieder in Kraft gesetzt oder endgültig aufgehoben wird. Bis dahin übt er seine offiziellen Pflichten ohne Unterbrechung aus. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wird in diesem Fall die abschließende Klärung bringen.






