Silvesterfeiern enden oft mit teuren Unfällen – wer zahlt?

Admin User
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Eine spärliche Szene mit wenigen Menschen, einem Spielzeugauto, einem Schirm, Gebäuden, einem Straßenschild, Bäumen und Himmel.

Silvesterfeiern enden oft mit teuren Unfällen – wer zahlt?

Silvesterfeiern bringen oft Feuerwerk, Partys – und unerwartete Unfälle mit sich. Jedes Jahr steigen an Silvester die Zahlen der Verletzungen und Sachschäden, wenn aus ausgelassener Stimmung plötzlich Gefahr wird. Versicherungen können die Kosten übernehmen, doch die Details hängen von der Art des Vorfalls und dem jeweiligen Versicherungsschutz ab.

Feuerwerksunfälle zählen zu den häufigsten Schadensursachen in der Silvesternacht. Wenn eine verirrte Rakete ein Fenster zerschmettert oder Möbel in Brand setzt, übernimmt in der Regel die Hausratversicherung die Reparaturkosten. Strukturelle Schäden am Gebäude, etwa ein verkohltes Dach, fallen unter die Gebäudeversicherung. Allerdings lehnen Versicherer die Zahlung ab, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit – wie das Abbrennen von Feuerwerk in Innenräumen – oder vorsätzliche Handlungen zurückgeht.

Auch Autofahrer müssen mit Risiken durch explodierende Böller rechnen. Dellen, zersplitterte Scheiben oder sogar Brandschäden am Fahrzeug deckt die Vollkaskoversicherung ab. Ein umfassender Schutz erstreckt sich zudem auf Vandalismus, etwa wenn ein Funkenflug die Motorhaube zerkratzt.

Personenschäden sorgen für zusätzliche Sorgen. Wird jemand durch Feuerwerk verletzt, der Verursacher aber nicht ermittelt, springt die private Unfallversicherung ein und übernimmt Arztkosten sowie langfristige Folgen. Die Verbraucherzentrale NRW betont, wie wichtig dieser Schutz gerade an Silvester ist. Lässt sich der Verantwortliche ausmachen, reguliert in der Regel dessen Haftpflichtversicherung die Ansprüche – sofern der Vorfall nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Bei selbstverschuldeten Verletzungen, etwa Verbrennungen durch unsachgemäßen Umgang mit Wunderkerzen, greift dagegen die Krankenversicherung.

Selbst typische Partyunfälle, wie ein Gast, der über Dekoration stolpert, fallen meist unter die private Haftpflichtversicherung des Gastgebers – selbst bei leichter Unachtsamkeit. Vorsätzliche Schäden bleiben jedoch ausgeschlossen.

Deutsche Versicherer verzeichnen ein klares Muster: Zum Jahresende häufen sich brandbedingte Schadensmeldungen deutlich – weit mehr als im Frühling oder Herbst. Feuerwerk spielt dabei eine zentrale Rolle für den saisonalen Anstieg.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet bei schweren Fällen mit langfristigen Folgen ein zusätzliches Sicherheitsnetz. Ohne sie können Einkommensausfälle oder hohe Behandlungskosten zur finanziellen Belastung werden. Wer feiert, sollte daher nicht nur die Versicherungsbedingungen kennen, sondern auch verantwortungsvoll handeln – um böse Überraschungen zu vermeiden, wenn der Rausch der Feier verflogen ist.