Selbstbestimmungsgesetz: Geschlechtsänderung jetzt ohne Bürokratie möglich

Admin User
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Eine Frau hält ein Zertifikat, während mehrere Männer in Anzügen in der Nähe stehen.

Selbstbestimmungsgesetz: Geschlechtsänderung jetzt ohne Bürokratie möglich

Ein neues Gesetz ermöglicht es Menschen in Deutschland nun, ihren rechtlichen Geschlechtseintrag und Vornamen mit einer einfachen Erklärung zu ändern. Das Selbstbestimmungsgesetz, das seit dem 1. November 2024 in Kraft ist, schafft die bisherige Pflicht zu gerichtlichen Genehmigungen oder Gutachten ab. In Essen haben Bürgerinnen und Bürger das System bereits genutzt – Hundertfache ließen im ersten Jahr ihre aktuelle Einträge aktualisieren.

Das Gesetz über die Selbstbestimmung bei der Geschlechtsangabe (SBGG), oft auch als Selbstbestimmungsgesetz bezeichnet, wurde von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Das Innenministerium ist für die Umsetzung zuständig, da die Änderungen in den örtlichen Standesämtern – wie etwa dem Standesamt Essen – bearbeitet werden.

Das Selbstbestimmungsgesetz vereinfacht bundesweit die Änderung des rechtlichen Geschlechtseintrags. Allein in Essen haben bereits Hunderte im ersten Jahr von der Neuregelung Gebrauch gemacht. Das Gesetz sorgt dafür, dass die Änderungen über ein standardisiertes, landesweites Nachrichten aktuell in den lokalen Standesämtern vorgenommen werden.