Rentenanpassung 2025: Warum die Behauptung einer versteckten Kürzung in Deutschland und Österreich falsch ist

Rentenanpassung 2025: Warum die Behauptung einer versteckten Kürzung in Deutschland und Österreich falsch ist
Ein Social-Media-Beitrag, der über 460.000 Mal aufgerufen wurde, behauptet, dass die Rentenanpassungen 2025 in Österreich und Deutschland einer versteckten Rentenkürzung gleichkommen. Der Autor des Beitrags argumentiert, dass das für einen Rentenpunkt erforderliche durchschnittliche Bruttoeinkommen von 45.453 Euro auf 50.493 Euro gestiegen sei. Experten räumen jedoch mit mehreren Missverständnissen zu Rentenanpassungen und -werten auf.
Erstens wird der Rentenwert jährlich an die Lohnentwicklung angepasst, weshalb die durchschnittliche Verdienstzahl für 2025 vorläufig ist und nur für diejenigen gilt, die vor Ende des Jahres in Rente gehen. Zweitens wird der Wert eines Rentenpunkts zum Zeitpunkt des Renteneintritts festgelegt – nicht dann, wenn die Punkte erworben werden. Das bedeutet, dass die Erhöhung des erforderlichen Durchschnittseinkommens nicht zwangsläufig auf eine Verringerung des Rentenwerts hindeutet.
In Österreich steigen die Renten tatsächlich ab dem 1. Januar 2026 um 2,7 Prozent, wobei es für Renten über 2.500 Euro einen festen monatlichen Zuschlag von 67,50 Euro gibt. In Deutschland wird der aktuelle Rentenwert voraussichtlich auf etwa 42,17 bis 42,30 Euro pro Rentenpunkt steigen, was einer voraussichtlichen Erhöhung von 3,37 bis 3,7 Prozent entspricht – wirksam ab dem 1. Juli 2026. Diese Anpassungen unterliegen der Rentenformel, die Entgeltpunkte, den Zugangsfaktor, den aktuellen Rentenwert und den Rentenfaktor berücksichtigt.
Darüber hinaus sind Rentenkürzungen derzeit gesetzlich ausgeschlossen, da eine "Haltelinie" den Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert. Die Behauptung einer versteckten Rentenkürzung erscheint daher unbegründet.
Die Rentenanpassungen 2025 in Österreich und Deutschland führen zu einer Erhöhung – nicht zu einer Senkung – der Rentenwerte. Die Aussage einer versteckten Kürzung ist irreführend, da sie die jährliche Anpassung an die Lohnentwicklung und die Festlegung des Rentenpunktwerts zum Renteneintritt außer Acht lässt. Die "Haltelinie" sichert zudem die Rentenstabilität bis 2031. Der Autor des Beitrags hat auf eine Bitte um Stellungnahme nicht reagiert.

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