Polizei und Verkehrswacht kontrollieren Kindersicherheit im Neusser Straßenverkehr
Moritz WernerPolizei und Verkehrswacht kontrollieren Kindersicherheit im Neusser Straßenverkehr
Gemeinsame Verkehrskontrolle in Neuss: Polizei und Verkehrswacht setzen auf Kindersicherheit
Bei einer gemeinsamen Verkehrskontrolle in der Nähe eines Neusser Kindergartens am vergangenen Donnerstag arbeiteten Polizei und lokale Sicherheitskräfte Hand in Hand. Im Fokus der Aktion standen Rasen und die korrekte Nutzung von Sicherheitsgurten – insbesondere mit Blick auf die Sicherheit von Kindern. Autofahrer, die sich an die Regeln hielten, wurden von den Kindern selbst mit einer süßen Überraschung belohnt.
Am 26. März überwachten Beamte der Neusser Polizei den Verkehr vor dem DRK-Kindergarten in Erfttal. Unterstützt wurden sie von Vertretern der örtlichen Verkehrswacht. Besonders achtete das Team darauf, ob Autofahrer die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen einhielten und ob Kinder ordnungsgemäß gesichert waren.
Während der Kontrollen fiel der Polizei ein besorgniserregender Trend auf: Viele junge Mitfahrer waren entweder falsch gesichert oder trugen überhaupt keinen Gurt. Nach deutschem Recht müssen Kinder unter 12 Jahren oder solche, die kleiner als 150 Zentimeter sind, in einem geeigneten Kindersitz transportiert werden. Die Verantwortung dafür liegt bei den Fahrern – Verstöße können mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet werden.
Diesmal jedoch hielten sich alle Autofahrer an die Tempolimits. Als Dankeschön überreichten die Kindergartenkinder den regelkonformen Fahrern Osterkarten und Schokoeier – eine Aktion, die sowohl bei den Fahrern als auch bei den kleinen Helfern für strahlende Gesichter sorgte.
Die Kontrolle unterstrich die anhaltenden Bedenken hinsichtlich der korrekten Sicherung von Kindern im Auto. Zwar wurden die Geschwindigkeitsvorgaben von allen beachtet, doch die hohe Zahl falsch oder gar nicht gesicherter Kinder bleibt ein zentrales Thema für künftige Kontrollen. Die Behörden erinnerten Eltern und Erziehungsberechtigte daran, dass unsachgemäße Sicherung von Kindern zu Eintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg führen kann.






