Polizei NRW: Barrierefreiheits-Check offenbart gravierende Web-Mängel
Sophia WeberPolizei NRW: Barrierefreiheits-Check offenbart gravierende Web-Mängel
Die Website der Polizei Nordrhein-Westfalen wurde auf Barrierefreiheit überprüft. Zwar erfüllt sie teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 und der WCAG 2.1 auf Stufe AA, doch bestehen weiterhin erhebliche Mängel. Die Bewertung zeigt Probleme auf, die insbesondere Nutzerinnen und Nutzer assistiver Technologien beeinträchtigen können.
Bei der strukturellen und semantischen Auszeichnung der Website gibt es zahlreiche Defizite. Überschriften springen oft zwischen Hierarchieebenen oder verzichten auf korrekte h1–h6-Tags. Listen werden fälschlicherweise mit div-Elementen statt mit standardmäßiger Listenauszeichnung umgesetzt, was die Navigation für Screenreader erschwert.
Bilder und Grafiken verfügen häufig über Alternativtexte, die entweder nicht zum Kontext passen oder in der falschen Sprache verfasst sind. Stumme Videos enthalten weder Alternativtexte noch Audiodeskriptionen, während Audiodateien ohne Transkripte oder textliche Alternativen auskommen müssen. Zwar sind Videos mit Untertiteln versehen, doch sind die Steuerungselemente zum Ein- und Ausschalten nur schlecht erkennbar.
Auch die Tastaturbedienbarkeit und die Kompatibilität mit Hilfsmitteln bereiten Probleme. Tabellen sind unzureichend ausgezeichnet – es fehlen table-, tr- und th-Elemente –, sodass ihre Struktur für Nutzer mit Sehbehinderungen unklar bleibt. Diese Erkenntnisse sind in einer Barrierefreiheitserklärung auf Basis des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der BITV 2.0 festgehalten.
Die Prüfung bestätigt zwar eine teilweise Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards, deckt aber kritische Lücken auf. Solange die Auszeichnungsfehler, unzureichenden Alternativtexte und mangelnde Unterstützung für assistive Technologien nicht behoben werden, könnten Menschen mit Behinderungen Schwierigkeiten haben, auf zentrale Informationen zuzugreifen. Die Erklärung dient als amtliche Dokumentation der aktuellen Defizite nach deutschem Barrierefreiheitsrecht.






