Pflicht-ePA für Healthcare-Anbieter in Deutschland ab Oktober 2025

Admin User
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Eine Apotheke mit einem vor ihr geparkten Fahrzeug und einem Gebäude in der linken Ecke.

Pflicht-ePA für Healthcare-Anbieter in Deutschland ab Oktober 2025

Ab dem 1. Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, einschließlich Apotheken, verpflichtend. Mit diesem Schritt sollen die Patientenversorgung und -sicherheit verbessert werden, während die Patienten weiterhin die Kontrolle über ihre Daten behalten. Die ePA bietet einen umfassenden Überblick über die Medikation eines Patienten, einschließlich der von Fachärzten verschriebenen und in Apotheken abgegebenen Arzneimittel. Jede E-Rezept-Ausstellung und -Abgabe wird automatisch in einer elektronischen Medikationsliste erfasst. Dadurch lassen sich Medikationsfehler verringern und gefährliche Wechselwirkungen vermeiden. Apotheken in Dortmund begrüßen diese Neuerung, da sie eine sicherere Arzneimittelversorgung ermöglicht. Bisher können Apotheken über die Gesundheitskarte drei Tage lang auf Patientendaten zugreifen, wobei Patienten den Zugriff für bestimmte Einrichtungen verweigern können. Ab dem kommenden Jahr dürfen Apotheken zudem eigene Einträge in die Medikationsliste vornehmen, etwa zu Nahrungsergänzungsmitteln oder rezeptfreien Medikamenten. Der Erfolg der ePA hängt maßgeblich von der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Telematikinfrastruktur ab. Die gematik, das BSI und der BfDI sind die zentralen Stellen, die an deren Weiterentwicklung arbeiten. Trotz laufender Verbesserungen bedarf die Infrastruktur jedoch noch weiterer Optimierung. Die verpflichtende Einführung der ePA ab 2025 wird die Arzneimittelsicherheit und Patientenversorgung deutlich verbessern. Auch wenn die Telematikinfrastruktur noch ausbaufähig ist, profitieren sowohl Apotheken als auch Patienten von diesem digitalen Fortschritt.