Öffnungszeiten unserer Hauptniederlassung rund um die Feiertage

Admin User
2 Min.
Winterszene mit Gebäuden, Häusern, Bäumen und Bergen, die von Schnee bedeckt sind, einem Weihnachtsbaum mit Lichtern auf der linken Seite, einer bewölkten Himmel und Vögeln auf einem Gewässer im Vordergrund.

Öffnungszeiten unserer Hauptniederlassung rund um die Feiertage

Öffnungszeiten unserer Hauptverwaltung über die Feiertage

Öffnungszeiten unserer Hauptverwaltung über die Feiertage

  1. Dezember 2025

Die Stadt Münster hat angepasste Öffnungszeiten für öffentliche Einrichtungen über die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage bekannt gegeben. Viele städtische Ämter, Bibliotheken und Touristeninformationen bleiben während der Feiertage geschlossen oder reduzieren ihre Öffnungszeiten. Einige Standorte sind jedoch an ausgewählten Tagen mit eingeschränktem Service geöffnet.

Vom 24. bis 26. Dezember bleiben alle städtischen Bibliotheken geschlossen. Auch an Silvester und Neujahr haben sie nicht geöffnet. Das Historische Rathaus bleibt während der gesamten Weihnachtsfeiertage sowie am 1. Januar geschlossen.

Der Wochenmarkt am Domplatz endet sowohl an Heiligabend als auch an Silvester bereits um 12 Uhr. Das Stadtmuseum Münster hingegen öffnet am zweiten Weihnachtsfeiertag und an Neujahr von 11 bis 18 Uhr.

Die meisten Bürgerbüros und die Münster Information im Stadthaus 1 haben an den 22., 23., 29. und 30. Dezember geöffnet. Geschlossen bleiben sie jedoch an Heiligabend, dem ersten Weihnachtsfeiertag, Silvester und Neujahr. Die Münster Information im Stadthaus 1 ist zusätzlich am 27. Dezember nicht erreichbar. Dagegen öffnen die Münster Information im Historischen Rathaus und die Friedenssaal-Information an Heiligabend und Silvester von 10 bis 14 Uhr.

Die meisten städtischen Verwaltungsstellen bleiben über die Feiertage geschlossen, wobei einige Bürgerbüros am 23. und 30. Dezember früher schließen. Komplett geschlossen ist an den 24. und 31. Dezember sowie an allen gesetzlichen Feiertagen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die genauen Öffnungszeiten bei den offiziellen Bekanntmachungen ihrer Kommune zu prüfen, da diese je nach Dienststelle variieren können.

Ab dem 2. Januar nehmen alle städtischen Einrichtungen den regulären Betrieb wieder auf. Bis dahin sollten Besucher und Einwohner vorab planen, da viele Einrichtungen nur eingeschränkt oder gar nicht zugänglich sind. Detaillierte Öffnungspläne für einzelne Ämter sind über die offiziellen Mitteilungen der Stadt abrufbar.