Obdachloser mit verbotenen Waffen und Haftbefehlen in Gelsenkirchen festgenommen
Moritz WernerObdachloser mit verbotenen Waffen und Haftbefehlen in Gelsenkirchen festgenommen
Am 14. Juni wurde ein 43-jähriger obdachloser Deutscher am Hauptbahnhof Gelsenkirchen festgenommen. Bei einer routinemäßigen Kontrolle entdeckten Polizisten mehrere Straftatbestände, darunter den Besitz verbotener Waffen sowie zwei bestehende Haftbefehle.
Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten ein Messer und einen ausziehbaren Schlagstock – beides Gegenstände, deren Besitz ihm nach deutschem Recht untersagt war. Die Waffen wurden sofort beschlagnahmt, der Verdächtige in Gewahrsam genommen.
Gegen den Mann lagen bereits zwei separate Haftbefehle vor: Der erste wegen Volksverhetzung, für die eine sechsmonatige Freiheitsstrafe verhängt worden war, der zweite aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz mit einer ausstehenden achtmonatigen Haftstrafe. Die Polizei belehrte ihn zudem über seine Rechte im Zusammenhang mit der Festnahme sowie einem zusätzlichen Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Nach der polizeilichen Bearbeitung wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Ihm drohen nun weitere Anklagepunkte wegen Verstößen gegen das deutsche Waffengesetz aufgrund der beschlagnahmten Gegenstände.
Die Festnahme erfolgte nach dem Auffinden der verbotenen Waffen und der beiden bestehenden Haftbefehle. Der Mann bleibt vorerst in Untersuchungshaft; weitere juristische Schritte wegen der Waffendelikte stehen bevor. Sein Fall wird nun durch die deutsche Justiz weiterverfolgt.






