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Drei Jungen stehen neben einem Schreibtisch mit zwei Computersystemen, einer spricht in ein Mikrofon und trägt ID-Karten mit roten Markierungen, vor einer Wand mit einer Werbetafel, auf der "Russia Imagine 2013" steht.

NRW erlaubt KI-Training mit echten Personendaten der Polizei

Nordrhein-Westfalen hat sein Polizeigesetz aktualisiert, um die Nutzung personenbezogener Daten für die Schulung von KI-Überwachungssystemen zu ermöglichen. Die neuen Regelungen erlauben den Behörden, Namen, Fotos und andere Angaben von Tätern, Verdächtigen, Opfern und Zeugen zu verwenden. Diese Änderung ist Teil einer bundesweiten Initiative, digitale Polizeiarbeit auszubauen.

Der Landtag stimmte der Novelle zu und räumt der Polizei damit weitreichenderen Zugang zu persönlichen Informationen ein. Daten aus Ermittlungsverfahren – darunter Gesichtsbilder und echte Namen – dürfen nun für das Training von KI-Systemen genutzt werden. Behördenvertreter begründen dies mit der Steigerung der Genauigkeit automatisierter Überwachung.

Die Änderungen markieren einen deutlichen Wandel im Umgang der deutschen Bundesländer mit digitaler Polizeiarbeit. Nordrhein-Westfalens Regelungen ermöglichen es KI-Systemen nun, aus realen Falldaten zu lernen. Sachsens geplante Reform würde Beamten bei einer Verabschiedung beispiellosen Zugang zu Fahrzeuginnenräumen gewähren. Gemeinsam zeigen diese Schritte eine wachsende Abhängigkeit von Technologie für die öffentliche Sicherheit.