Niederländer auf A3 festgenommen: Offener Haftbefehl wegen Sprengstoffverstoßes
Sophia WeberNiederländer auf A3 festgenommen: Offener Haftbefehl wegen Sprengstoffverstoßes
Ein 32-jähriger Niederländer ist auf der Autobahn A3 festgenommen worden, nachdem Bundespolizisten einen offenen Haftbefehl wegen Verstößen gegen das deutsche Sprengstoffgesetz feststellten. Der Vorfall ereignete sich am 20. August 2025 am Rastplatz Knauheide, nachdem Beamte eine routinemäßige Kontrolle durchgeführt hatten.
Der Mann war mit einem in den Niederlanden zugelassenen Pkw über den ehemaligen Grenzübergang Elten nach Deutschland eingereist. Bei einer Verkehrskontrolle hielten ihn Polizisten an und überprüften seine Personalien – dabei wurde der aktive Haftbefehl des Staatsanwalts Weiden in der Oberpfalz aufgedeckt.
Der Haftbefehl ging auf einen Vorfall im Dezember 2022 in Waldsassen zurück, als der Mann versucht hatte, ohne die erforderliche sprengstoffrechtliche Genehmigung Pyrotechnik nach Deutschland zu bringen. Im April 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Tirschenreuth wegen dieser Straftat zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro oder alternativ zu 120 Tagen Haft.
Nach seiner Festnahme am Rastplatz Knauheide brachten die Beamten den Mann zur Bundespolizeiinspektion Kleve, wo er registriert wurde. Am folgenden Donnerstagmorgen wurde er dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgeführt, um den offenen Haftbefehl zu vollstrecken.
Das Verfahren liegt nun in der Zuständigkeit des Amtsgerichts Kleve. Dem Mann drohen aufgrund der früheren Verurteilung nach dem Sprengstoffgesetz entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. Die Behörden bestätigten, dass die Festnahme nach Standardverfahren erfolgte, nachdem der Haftbefehl bei der Verkehrskontrolle erkannt worden war.






