Neues Gesetz: Bußgelder für Misgendern und Deadnaming geplant
Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland könnte Bußgelder für vorsätzliches oder fahrlässiges Misgendern oder Deadnaming von transgeschlechtlichen Personen vorsehen. Die Initiative hat nach den Äußerungen eines prominenten Politikers, der auf die möglichen Auswirkungen hinwies, eine Debatte ausgelöst. Sie ist Teil umfassender Reformen zur Aktualisierung der bestehenden Gesetze zur Anerkennung des Geschlechts.
Das Selbstbestimmungsgesetz, dessen erster Entwurf im Juni 2020 vorgelegt wurde, soll das Transsexuellengesetz von 1981 ersetzen. Wird es bis Ende 2022 vom Bundeskabinett verabschiedet, könnte es in der zweiten Jahreshälfte 2023 in Kraft treten.
Laut Entwurf wäre die Verwendung des früheren Namens oder Geschlechts einer Person ohne deren Zustimmung eine Ordnungswidrigkeit. Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Unbeabsichtigte Fehler blieben hingegen straffrei.
Der ehemalige FDP-Landesvorsitzende in Nordrhein-Westfalen, Gerhard Papke, lenkte kürzlich die Aufmerksamkeit auf den Vorschlag. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) unterstützt die Maßnahme und betont, dass die Anerkennung der Geschlechtsidentität ein grundlegendes Recht sei. Vorsätzlicher Missbrauch könne erhebliche Schäden verursachen.
Das geplante Gesetz würde den Schutz transgeschlechtlicher Menschen im deutschen Verwaltungsrecht verankern. Es stellt klar, dass nur vorsätzliche oder fahrlässige Falschbezeichnungen von Namen oder Geschlechtszuordnungen sanktioniert werden. Ziel der Reformen ist es, die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität zu modernisieren.
