Neue Schulbusregeln für die Hagenschule ab 2025/26 – wer profitiert noch?

Admin User
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Ein gelber Schulbus steht vor einem Backsteingebäude mit Fenstern.

Neue Schulbusregeln für die Hagenschule ab 2025/26 – wer profitiert noch?

Stuttgart passt Schulbusroute DIN 1 für die Hagenschule zum Schuljahr 2025/26 an

Die Stadt Dinslaken hat die Schulbuslinie DIN 1, die die Hagenschule bedient, für das Schuljahr 2025/26 angepasst. Die Änderung geht auf einen Beschluss des Stadtrats aus dem Jahr 2021 zurück und entspricht der Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Eltern nahmen am 18. November 2025 an einer Informationsveranstaltung teil, um sich über die rechtlichen Grundlagen und die Gründe für die Neuregelung zu informieren.

Mit der Anpassung endet eine bisherige Übergangsregelung, die einen erleichterten Zugang zum Busdienst ermöglichte. Künftig haben Grundschüler nur noch Anspruch auf bezuschussten Transport, wenn ihr Wohnort mindestens zwei Kilometer von der nächstgelegenen Grundschule entfernt liegt. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen gemäß den Schülerfahrkostenrichtlinien möglich.

Die Stadt prüfte zwar die Einführung kostenpflichtiger Bustickets, lehnte diesen Vorschlag jedoch aus organisatorischen, finanziellen und haftungsrechtlichen Gründen ab. Auch Aspekte der Chancengleichheit spielten bei der Entscheidung eine Rolle. Stattdessen soll in Kürze eine Bedarfsanalyse für die Hagenschule durchgeführt werden. Zudem werden Berechtigungskarten eingeführt, um ein transparentes und faires System zu gewährleisten.

Eltern äußerten Bedenken, dass durch die Änderungen mehr „Eltern-Taxis“ unterwegs sein könnten und sich daduch die Verkehrssicherheit verschlechtern könnte. Die Stadt entgegnete mit den Ergebnissen einer Routenprüfung und bestätigte, dass künftig nur noch Haltestellen angefahren werden, an denen anspruchsberechtigte Kinder ein- oder aussteigen.

Bürgermeister Simon Panke betonte die Bedeutung einer direkten Kommunikation mit den Familien – insbesondere bei schwierigen Entscheidungen. Die Verwaltung zeige sich offen für kleinere Anpassungen der Route, sofern es Rückmeldungen gebe.

Die neuen Regelungen treten zum Schuljahr 2025/26 in Kraft und betreffen Schüler der Hagenschule sowie angeschlossener Schulen. Die Berechtigungskarten sollen den Zugang zum Busdienst regeln, während die Stadt die Fairness und Sicherheit des Systems weiter überwacht. Eltern mit Fragen oder Anregungen können diese weiterhin einreichen.