24 May 2026, 14:08

Munster setzt auf Tiefengeothermie – trotz Klagen und rechtlicher Hürden

Tiefengeothermie auf Abruf

Munster setzt auf Tiefengeothermie – trotz Klagen und rechtlicher Hürden

Tiefengeothermie-Projekt in Munster kommt trotz rechtlicher Hürden voran

Trotz anhängiger Klagen macht ein ambitioniertes Tiefengeothermie-Vorhaben in Munster Fortschritte. Die von der Heide-Geo GmbH geführte Initiative sieht vor, eine ehemalige Erdgasförderstelle für die klimaneutrale Wärmeversorgung wiederzunutzen. Behörden betonen die Bedeutung des Projekts als langfristige, CO₂-freie Energiequelle für die Stadt.

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Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat eine Beschwerde gegen die Nutzung eines Grundstücks durch die Stadtwerke Munster-Bispingen geprüft. Streitpunkt ist der ehemalige Gasförderbohrung Südwest Z3, der nun für die Geothermie umgewidmet werden soll. Nach § 40 des Bundesberggesetzes kann das LBEG auch ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers handeln, wenn ein übergeordnetes öffentliches Interesse vorliegt.

Die Heide-Geo GmbH, eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Munster-Bispingen, übernimmt die Projektleitung. Ein Hauptbetriebsplan für die technischen Maßnahmen wurde bereits eingereicht und wird derzeit geprüft. Für spezifische Arbeiten wie Bohrungen in die bestehende Förderstelle sind zusätzliche Sonderbetriebspläne erforderlich.

Das Vorhaben stößt auf breite Unterstützung – selbst von ExxonMobil, das in der Region weitere Bohrlöcher mit Geothermie-Potenzial betreibt. Bei Erfolg könnte das Projekt Munster über 200 Jahre lang mit Fernwärme versorgen. Allerdings müssen die Stadtwerke den Abschluss der laufenden Rechtsverfahren abwarten, bevor die Arbeiten beginnen können.

Das Geothermie-Projekt gilt als wichtiges Pilotvorhaben für die erneuerbaren Energien in Deutschland. Mit regulatorischer Rückendeckung und branchenweitem Interesse könnte es Schulcharakter für ähnliche Projekte entwickeln. Die endgültige Entscheidung hängt nun vom Ausgang des noch laufenden juristischen Verfahrens ab.

Quelle