Misslunger Abschiebungsversuch betont Herausforderungen der Einwanderungsbehörden

Misslunger Abschiebungsversuch betont Herausforderungen der Einwanderungsbehörden
Misslungener Abschiebungsversuch von Issa al H. aus Paderborner Einrichtung Ein Versuch, Issa al H. am 5. Juni 2023 aus einer Unterkunft in Paderborn abzuschieben, endete im Fiasko. Die von einer Mitarbeiterin der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld geleitete Aktion scheiterte, da al H. nicht anwesend war. An der etwa 30 Minuten dauernden Operation waren fünf Mitarbeiter der Ausländerbehörde sowie Polizeibeamte beteiligt. Doch weder al H. noch ein weiterer zur Abschiebung vorgesehener Mann wurden bei der Durchsuchung aufgefunden. Solche misslungenen Abschiebungen sind in der Einrichtung kein Einzelfall: Oft werden die Bewohner frühzeitig über das Erscheinen von Behördenmitarbeitern informiert. Noch am selben Tag kehrte al H. in die Unterkunft zurück; weitere Abschiebungsversuche blieben aus. Seit dem Anschlag von Solingen müssen die Einsatzkräfte nach misslungenen Abschiebungen einen schriftlichen Bericht über den Ablauf vorlegen. Dennoch war es den Beamten damals nicht erlaubt, die Zimmer anderer Bewohner zu durchsuchen – und auch heute fehlt der Ausländerbehörde die Kapazität dafür. Der misslungene Abschiebungsversuch von Issa al H. am 5. Juni 2023 verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen die Ausländerbehörden bei der Durchführung ihrer Maßnahmen stehen. Der Vorfall unterstreicht die Notwendigkeit wirksamer Strategien für erfolgreiche Abschiebungen – und zugleich die Bedeutung des Schutzes von Privatsphäre und Rechten der Bewohner.