Marl beschleunigt Vergabeverfahren – Aufträge bis 25.000 **Euro** ohne Ausschreibung

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Marl beschleunigt Vergabeverfahren – Aufträge bis 25.000 **Euro** ohne Ausschreibung

Neues Gesetz vereinfacht Vergabeverfahren für die Stadtverwaltung

Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Nordrhein-Westfalen eine grundlegende Reform des Vergaberechts in Kraft. Die Stadt Marl will die neuen Möglichkeiten nutzen, um Beschaffungen und damit Projekte zu beschleunigen. Künftig kann die Verwaltung Aufträge bis zu einem Wert von 25.000 Euro ohne das bisher erforderliche Vergabeverfahren vergeben. Die entsprechende Verordnung wurde vom Rat in seiner zweiten Sitzung beschlossen.

Veröffentlicht am 15. Dezember 2025Stichworte: Finanzen, Wirtschaft

Der Stadtrat von Marl hat neue Regelungen eingeführt, um die Vergabe von Aufträgen zu vereinfachen und lokale Initiativen zu fördern. Die in einer aktuellen Sitzung beschlossenen Änderungen ermöglichen es der Verwaltung, bei kleineren Aufträgen auf Ausschreibungen zu verzichten. Zudem werden frische Mittel für Selbsthilfegruppen und Angebote der Jugendhilfe bereitgestellt.

Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich in Nordrhein-Westfalen das öffentliche Vergaberecht – mit direkten Auswirkungen auf die Auftragsvergabe in Marl. Dank der aktualisierten Vorschriften darf die Stadtverwaltung künftig Aufträge bis zu einem Volumen von 25.000 Euro ohne formelles Vergabeverfahren direkt vergeben. Diese Anpassung basiert auf einer EU-Richtlinie (2014/24/EU), die die Schwellenwerte für Pflichtausschreibungen anhob und in Deutschland durch die Vergabeschwellenverordnung (VgSV) umgesetzt wurde.

Die Stadt erwartet durch die Neuregelung eine Reduzierung der Ausschreibungsverfahren um bis zu 50 Prozent. Bürgermeister Thomas Terhorst begrüßt den Schritt als „praktischen Weg, Bürokratie abzubauen und Projekte zu beschleunigen“. Parallel dazu hat der Rat 11.620 Euro für Marlener Selbsthilfegruppen sowie 110.000 Euro für freie Träger der Jugendhilfe bewilligt.

Neben den finanziellen Weichenstellungen wurde zudem der Beirat für Inklusion neu eingerichtet. Den Vorsitz übernimmt Tanja Laerbusch; das Gremium setzt sich für Menschen mit Behinderungen sowie von Behinderung bedrohte Bürgerinnen und Bürger ein.

Die neuen Regelungen treten zu Beginn des Jahres 2026 in Kraft und ermöglichen es Marl, kleinere Aufträge effizienter zu vergeben. Die geplanten Fördermittel für Selbsthilfe und Jugendhilfe fließen wie vorgesehen, während der wiederbelebte Inklusionsbeirat die Interessen benachteiligter Gruppen weiterhin vertritt.