17 April 2026, 08:03

"Kreis des Lebens"-Streit: Komiker verklagt wegen Löwe-Spott und Millionenforderung

Schwarze und weiße Illustration einer Gruppe von Löwen in einer Dschungellandschaft mit üppiger Vegetation und Bäumen, die den Text 'Der König der Löwen' unten zeigt.

"Kreis des Lebens"-Streit: Komiker verklagt wegen Löwe-Spott und Millionenforderung

Der simbabwische Komiker Learnmore Jonasi sieht sich mit einer Klage von Lebohang Morake konfrontiert, dem Komponisten des ikonischen "Circle of Life"-Gesangs aus "Der König der Löwen". Die rechtlichen Schritte folgen auf Jonasis umstrittene Übersetzung des Songtextes, die Morake als Verfälschung der kulturellen Bedeutung des Liedes kritisiert. Tausende Unterstützer haben sich seitdem in den sozialen Medien hinter den Komiker gestellt.

Der Streit begann, als Jonasi – bekannt durch seine Auftritte bei "America's Got Talent" – die in Zulu und Xhosa verfassten Textzeilen des Gesangs mit "Schaut, da ist ein Löwe. Oh mein Gott" übersetzte. Die offizielle Disney-Version lautet hingegen "Lebt hoch der König, wir alle verneigen uns vor dem König". Morake wirft Jonasi vor, seine Interpretation nicht als Komik, sondern als Fakt dargestellt zu haben, wodurch die eigentliche Bedeutung des Liedes untergraben werde.

Die Klageschrift wurde Jonasi während eines Live-Auftritts auf der Bühne zugestellt. Die Anklage wirft ihm vorsätzliche Fehlübersetzung vor und behauptet, seine Äußerungen hätten einen Schaden von über 20 Millionen US-Dollar verursacht. Morake fordert zusätzlich 7 Millionen US-Dollar als Strafschadensersatz mit der Begründung, Jonasis Aussagen seien nicht als geschützte Satire im Sinne des Ersten Verfassungszusatzes einzuordnen.

Jonasi zeigte sich indes dialogbereit und schlug vor, gemeinsam mit Morake ein Video zu drehen, um die wahre Bedeutung des Liedes zu erläutern. Dabei erkannte er an, dass der Komponist durch seine Übersetzung verletzt worden sei.

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Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Spannungsfeld zwischen künstlerischer Freiheit und kulturellem Respekt auf. Während Jonasis Anhänger ihn weiterhin online unterstützen, besteht Morake darauf, dass die Aussagen des Komikers nachhaltigen Schaden angerichtet hätten. Das Gericht muss nun entscheiden, ob Jonasis Übersetzung unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt – oder als Ehrverletzung zu werten ist.

Quelle