Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen
Ein deutsches Gericht hat die Räumung von Aktivisten aus Lützerath bestätigt, einem Dorf, das besetzt wurde, um gegen den Braunkohleabbau zu protestieren. Das Urteil bestätigte, dass Demonstranten kein Recht hatten, sich auf dem Privatgelände von RWE zu versammeln. Stattdessen wurde ihnen ein alternativer Protestort in der Nähe angeboten.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob Aktivisten sich rechtmäßig in Lützerath versammeln dürfen, um gegen die Erweiterung des Tagebaus Garzweiler II zu protestieren. Der Energiekonzern RWE, der das Gelände betreibt, hatte das Gebiet deutlich als Sperrzone gekennzeichnet und ein generelles Betretungsverbot durchgesetzt. Trotz dieser Maßnahmen argumentierten die Protestierenden, ihr verfassungsmäßiges Recht auf Versammlungsfreiheit werde verletzt.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster wies diese Vorwürfe zurück. Die Richter urteilten, dass die Versammlungsfreiheit nicht eingeschränkt worden sei, da die Behörden bereits einen angrenzenden Ort für Demonstrationen ausgewiesen hätten. Das Gericht erklärte zudem Rechtsmittel gegen die Räumung und das Betretungsverbot für unzulässig. Die Entscheidung beendete damit wirksam weitere rechtliche Herausforderungen gegen die Räumung Lützeraths. Die Aktivisten hatten das Dorf besetzt, um den Braunkohleabbau zu blockieren, doch das Urteil bestätigte, dass in diesem Fall das Recht auf privates Eigentum Vorrang habe.
Mit dem Richterspruch kann die Räumung Lützeraths und der Bergbaubetrieb nun ohne rechtliche Hindernisse fortgesetzt werden. Den Protestierenden bleibt zwar das Recht zu demonstrieren, jedoch nur an dem von den Behörden bereitgestellten Alternativstandort. Das Urteil unterstreicht die Grenzen der Versammlungsfreiheit auf privat genutztem Gelände.