Hürth führt neue Hundesteuer ab 2026 mit klaren Regeln und Gebühren ein

Admin User
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Ein hell cremefarbener Hund liegt auf einem Teppichboden, angekettet und mit einem Hundegürtel.

Hürth führt neue Hundesteuer ab 2026 mit klaren Regeln und Gebühren ein

Neue Hundesteuer-Regelung für Hürth

Umfassende Reform tritt am 01.01.2026 in Kraft

Der Stadtrat von Hürth hat eine vollständig überarbeitete Hundesteuersatzung verabschiedet. Die Entscheidung fiel in einer öffentlichen Sitzung am 25. November 2025; die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2026. Die Neuregelung umfasst neue Befreiungen, angepasste Gebühren und strengere Vorschriften für als gefährlich eingestufte Hunde.

Die überarbeitete Satzung ersetzt die bisherige Fassung vollständig und basiert auf umfangreichen Überarbeitungen. Eine zentrale Neuerung ist die Befreiung von der Steuer für zertifizierte Assistenzhunde, die darauf trainiert sind, Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zu unterstützen. Damit soll die finanzielle Belastung für Halterinnen und Halter gemindert werden, die auf solche Tiere angewiesen sind.

Zudem hat der Rat die Definition eines gemeinsamen Haushalts präzisiert. Diese Anpassung soll Missbrauch von Steuerbefreiungen für mehrere Hunde unter einem Dach verhindern. Die Steuersätze wurden moderat angehoben, bleiben aber unter den Höchstwerten vergleichbarer Städte.

Für normale Hunde betragen die neuen Jahresgebühren 100 Euro für einen Hund, 132 Euro pro Hund bei zwei Tieren und 176 Euro pro Hund ab drei oder mehr Tieren. Für als gefährlich eingestufte Hunde fallen höhere Kosten an: 640 Euro für einen Hund, 740 Euro pro Hund bei zwei Tieren und 840 Euro pro Hund ab drei oder mehr. Die Sätze orientieren sich am Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen und entsprechen damit dem Durchschnitt im Rhein-Erft-Kreis.

Die Regelungen für gefährliche Hunde wurden erweitert und präzisiert. Die Gebührenstruktur für diese Tiere wurde leicht vereinfacht, bleibt jedoch deutlich höher als für unproblematische Rassen.

Die aktualisierte Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie führt klarere Vorschriften, fairere Befreiungen und angepasste Gebühren für Hundehalter in Hürth ein. Die Änderungen spiegeln sowohl rechtliche Vorgaben wider als auch das Bemühen, Bezahlbarkeit und verantwortungsvolle Tierhaltung in Einklang zu bringen.