Gericht verweigert konfessionsloser Schülerin evangelischen Religionsunterricht

Admin User
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Eine Kirche ist prominent in der Mitte des Bildes zu sehen.

Gericht verweigert konfessionsloser Schülerin evangelischen Religionsunterricht

Eine Schülerin aus Neuss wurde der Besuch des evangelischen Religionsunterrichts an ihrer Schule verweigert. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, dass konfessionslose Schülerinnen und Schüler keinen gesetzlichen Anspruch auf eine solche Teilnahme haben. Die Betroffene hatte zuvor zwischen Philosophie- und katholischem Religionsunterricht gewechselt.

In dem am 14. November 2025 gefällten Urteil hieß es, dass zwar eine freiwillige Teilnahme am Religionsunterricht möglich sei, wenn die Schule kein entsprechendes Angebot vorhalte. Die Schülerin habe jedoch keine ausreichenden Nachweise für ihre Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche erbracht. Daher wurde die Ablehnung ihres Antrags durch die Schule bestätigt.

Die Entscheidung hat eine Debatte ausgelöst, da sie die rechtliche Position zu konfessionslosen Schülerinnen und Schülern im Religionsunterricht klärt. Gleichzeitig unterstreicht sie die Bedeutung eines glaubwürdigen Bezugs zu dem Glauben, den man studieren möchte. Die endgültige Entscheidung, ob konfessionslose Schülerinnen und Schüler am Religionsunterricht teilnehmen dürfen, liegt bei der Lehrkraft, die dabei die rechtlichen Vorgaben berücksichtigen muss.

Die Schülerin aus Neuss hat die Möglichkeit, gegen das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Berufung einzulegen. Derweil dient die Entscheidung als Mahnung an die rechtlichen Grenzen des Religionsunterrichts für konfessionslose Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen.