Gericht stoppt rechtswidrige Grundsteuer-Erhöhungen in vier NRW-Städten

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Ein Wohngebiet mit Häusern, Gebäuden und Grünflächen einschließlich Pflanzen, Bäumen und Gras.

Gericht kippt Regelung zur Grundsteuer in vier Städten im Ruhrgebiet - Gericht stoppt rechtswidrige Grundsteuer-Erhöhungen in vier NRW-Städten

Ein Gericht hat entschieden, dass vier Städte in Nordrhein-Westfalen die Grundsteuersätze für nichtwohnliche Grundstücke rechtswidrig erhöht haben. Betroffen sind Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen, wo höhere Abgaben eingeführt wurden, um Steuersenkungen für Wohnimmobilien auszugleichen. Die am 4. Dezember 2025 verkündeten Urteile erklären diese Steuerbescheide für ungültig, sind jedoch noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht stellte fest, dass die Städte die Bewertungsmaßstäbe für gewerbliche Grundstücke allein aus fiskalischen Gründen angehoben hatten, um ihre Steuereinnahmen zu stabilisieren. Dieses Vorgehen wurde als unzulässig bewertet, da es gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstößt – unterschiedliche Grundstücksarten wurden damit ungleich behandelt.

Die Urteile verhindern vorerst, dass die vier Städte die höheren Sätze für Gewerbeimmobilien durchsetzen. Sollten sie Bestand haben, könnten die Kommunen gezwungen sein, ihre Steuerpolitik zu überarbeiten. Eine endgültige Entscheidung wird klären, ob die Bescheide neu berechnet oder vollständig aufgehoben werden müssen.