Gericht kippt pauschales Verbot von Anti-Israel-Parolen in Deutschland

Gericht kippt pauschales Verbot von Anti-Israel-Parolen in Deutschland
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Leugnung von Israels Existenzrecht bei öffentlichen Versammlungen nicht pauschal verboten werden darf. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster traf diese Entscheidung am Freitag und präzisierte, dass solche Äußerungen unter die Meinungsfreiheit fallen – es sei denn, sie stehen in direktem Zusammenhang mit strafbarer Absicht. Das Urteil fällt inmitten anhaltender juristischer Auseinandersetzungen über Parolen mit Bezug zur Polizei bei pro-palästinensischen Demonstrationen in Deutschland.
Das OVG hob ein Verbot des Spruchs „Es gibt nur einen Staat – Palästina 48“ auf, nachdem die Polizei keinen klaren Bezug zur Ideologie der Hamas nachweisen konnte. Die Richter argumentierten, dass die bloße Ablehnung von Israels Existenz für sich genommen keine Straftat darstelle. Zudem betonten sie, dass kritische Debatten über die Gründung Israels und Aufrufe zu friedlichem Wandel durch die Meinungsfreiheit geschützt seien.
Das Urteil bestätigt, dass nicht alle israelkritischen Parolen automatisch als Volksverhetzung gewertet werden können, solange kein direkter Bezug zum Terrorismus nachgewiesen ist. Polizei und Gerichte müssen künftig jeden Einzelfall prüfen, statt pauschale Verbote auszusprechen. Die Entscheidung folgt auf die Einstufung der Hamas als verbotene terroristische Vereinigung in Deutschland und erhöht die Komplexität bei Protesten mit pro-palästinensischer Botschaft.