Gericht gibt Edeka Recht: Längere Zahlungsfristen für Milchprodukte bleiben erlaubt
Charlotte WagnerGericht gibt Edeka Recht: Längere Zahlungsfristen für Milchprodukte bleiben erlaubt
Ein deutsches Gericht hat im Streit um Zahlungsbedingungen für Milchprodukte zugunsten der Supermarktkette Edeka entschieden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob ein vom Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verhängtes Verbot auf und erlaubte Edeka damit, längere Zahlungsfristen mit dem Lieferanten Arla Foods beizubehalten. Es ist das zweite Mal, dass ein Gericht Vollzugsmaßnahmen der BLE auf Basis des Lieferkettengesetzes zurückweist.
Der Fall begann 2023, nachdem dem BLE Vorwürfe vorlagen, Edeka habe mit einem Milchlieferanten für leicht verderbliche Produkte wie Milch und Sahne Zahlungsfristen von über 49 Tagen vereinbart. Nach dem Gesetz zur Stärkung der landwirtschaftlichen Organisationen und der Lieferketten (AgrarOLkG) müssen Händler je nach Umsatzgröße in der Regel innerhalb von 30 Tagen zahlen. Die BLE erließ im Oktober 2024 ein Verbot und argumentierte, die verlängerten Fristen seien unangemessen.
Das Gericht stellte fest, dass das BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte, indem es unabhängige Edeka-Kaufleute einbezog – was zu einer Überschätzung des Konzernumsatzes führte. Dieser Fehler untergrub die Position der Behörde. Die Richter urteilten zudem, dass die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht gegen das AgrarOLkG verstoßen, da sie keine unlauteren Handelspraktiken darstellen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Entscheidung als Beleg dafür, dass sich Händler in ihren Lieferantenbeziehungen an das Gesetz halten. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth kritisierte das BLE, es überschreite wiederholt rechtliche Grenzen bei der Durchsetzung. Da bereits zwei von fünf Urteilen zum Lieferkettengesetz kassiert wurden, bleibt der Behörde nur noch die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof.
Das Urteil ermöglicht Edeka, die Zahlungsmodalitäten mit Arla Foods ohne rechtliche Einschränkungen fortzuführen. Gleichzeitig wirft es Fragen zur Vorgehensweise des BLE bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes auf. Sollte die Behörde Berufung einlegen, könnte der Fall nun vor den Bundesgerichtshof gelangen.






